Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer nahm den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Anlass, auf die mehrjährige Historie dieses Planverfahrens hinzuweisen.

 

Eingangs der Erörterung unterstrich Ausschussmitglied Demmer, dass dieses Straßenbauprojekt kreisseits in jeder Phase der Planung mit höchster Priorität versehen worden sei. Die in der Verwaltungsvorlage als „arbeitsorganisatorisch“ bezeichneten Gründe dürften seines Erachtens dem Fortgang des Projektes nicht entgegen stehen.

 

Dezernent March klärte hierzu auf, dass die geschilderten Verzögerungen im Zusammenhang mit der Erstellung des sicherheitstechnischen Gutachtens kreisseits nicht beeinflussbar seien.
Der Gutachter verfüge zwischenzeitlich über sämtliche Daten und Messwerte, so dass alle Grundlagen für die Erstellung dieser Expertise vorlägen. Allerdings sei zu berücksichtigen, dass der beauftragte TÜV-Sachverständige derzeit mit weiteren Projekten befasst sei und dessen derzeitige Auslastung vorgeblich keine frühere Weiterbearbeitung des Gutachtens zulasse.

 

Die diesbezügliche Frage von Ausschutzmitglied Hugo-Wissemann, ob die Finanzierung des Projektes angesichts der aktuell vorgenommenen Neupriorisierung nach wie vor gesichert sei oder ob Mittelkürzungen zu befürchten seien, verneinte Amtsleiter Lenzen unter Verweis darauf, dass dieses Straßenbauprojekt alleine der planerischen und finanziellen Verantwortung des Kreises unterliege. Soweit uneingeschränktes Baurecht bestehe, könne laut vorliegender Förderzusage mit einer Bezuschussung der Maßnahme aus Bundesmitteln von voraussichtlich 60 % ausgegangen werden. Immerhin jedoch seien 40% der Gesamtkosten vom Kreis selbst zu tragen.

 

Der Ausschuss nahm diese Ausführungen ohne weitere Anmerkungen oder Wortmeldungen zur Kenntnis.