Beschluss:

Der Kreistag erhob einstimmig unter den genannten Voraussetzungen keinen Widerspruch gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. V43/11 – Furth-Mitte, Engelbertstraße (Demenzkompetenzzentrum Rheinland).

 


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte mit, dass die Planung der Augustinus-Kliniken wegen des Parkplatzes bzw. der Tiefgarage noch nicht abgeschlossen sei. Es würden derzeit noch andere Möglichkeiten geprüft. Dies habe jedoch keine Auswirkungen auf den Beschluss.