Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage zustimmend zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Herr Kresse erläuterte den Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und Inklusion im Bereich des Jugendamtes des Rhein-Kreises Neuss. Danach müsse das Zusammenleben von behinderten und nichtbehinderten Menschen bereits frühzeitig und in allen Bereichen der Gesellschaft gefördert werden. Es bestehe erheblicher Handlungsbedarf und alle bisher nichtbehindertengerechten Einrichtungen,  sei es der ÖPNV, die Schulen, oder Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, seien gefordert die UN-Behindertenrechtskonvention zeitnah umzusetzen.

 

Herr Wappenschmidt merkte an, dass er die Situation nicht ganz so negativ sehe. Im Einzugsbereich des Jugendamtes des Rhein-Kreises Neuss habe sich bereits einiges entwickelt, wie zum Beispiel die Aktion Freizeit Behinderter e.V., oder die Schaffung von 8 integrativen Gruppen in Kindertagesstätten.

 

Herr Boland ergänzte, dass man sich von einer reinen Behindertenpolitik lösen sollte und es eher sinnvoll sei, nach ganzheitlichen Lösungsansätzen zu suchen. Durch Inklusion und Barrierefreiheit entstehe schließlich auch ein Nutzen für die gesamte Gesellschaft. Ein behindertengerechter Ausbau würde zum Beispiel auch vielen Senioren eine bessere Teilnahme an der Gesellschaft ermöglichen.

 

Herr Lonnes erläuterte, dass es sich bei der UN-Behindertenrechtskonvention in erster Linie um einen völkerrechtlichen Vertrag mit dem Auftrag an die Gesetzgeber von Bund und Land handele, sich dieser Thematik anzunehmen. Der Kreisjugendhilfeausschuss sei für viele der angesprochenen Punkte, zum Beispiel dem behindertengerechten Ausbau des ÖPNV oder von Schulen, nicht das richtige Gremium. Das Thema Inklusion habe man jedoch im Bereich der Kindertagesstätten schon umgesetzt. Auch engagiere sich der Rhein-Kreis Neuss bereits seit über 15 Jahren in der Frühförderung behinderter Kinder durch die Schaffung von Frühförderzentren. Der behindertengerechte Zugang zu Jugendeinrichtungen befinde sich derzeit im Ausbau. Es handele sich dabei um einen Prozess, der zwar von heute auf morgen sicherlich nicht umzusetzen sei, jedoch befinde man sich auf einem guten Weg.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kresse, inwieweit Einrichtungen für Kinder und Jugendliche auch von behinderten Menschen genutzt werden, merkte Herr Wappenschmidt an, dass es sinnvoll sei zu einem der nächsten Jugendhilfeausschüsse einen Vertreter der AFB e.V. einzuladen, der dann aus erster Hand über diese Thematik berichten könnte.