Beschluss:

Der Kreistag beschloss einstimmig folgende Resolution:

 

Der Deutsche Bundestag wird gebeten, beim Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt – Instrumentenreform- auf notwendige Änderungen hinzuwirken.

 

Die Bundesregierung hat zur Begründung des Gesetzesentwurfes erklärt, dass mit der beabsichtigten Novellierung des geltenden Rechts die Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt verbessert werden sollen. Dieses Ziel ist zu begrüßen, wird jedoch entgegen den geäußerten Erwartungen nicht erreicht werden.

 

Der Deutsche Landkreistag hat in seiner Stellungnahme an den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages vom 24. August 2011 durchgreifenden Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert und Änderungsvorschläge vorgelegt.

 

Der Rhein-Kreis Neuss schließt sich der überzeugenden Kritik und den Änderungsforderungen des kommunalen Spitzenverbandes an. Aus der Sicht des Rhein-Kreises Neuss, die auf Erfahrungen der kommunalen Praxis beruht, sind insbesondere folgende Forderungen richtig:

 

1.                 Die Mittel für die Langzeitarbeitslosen sind in dem bisherigen Umfang weiter bereitzustellen, um beispielsweise notwendige Arbeitsgelegenheiten – auch unter sozialpolitischen Gesichtspunkten – aufrecht erhalten zu können.

2.                 Leistungen mit dem Ziel der Eingliederung für Langzeitarbeitslose, Arbeitsmarktferne und schwer vermittelbare Menschen, vor allem benachteiligte Jugendliche, müssen aufrechterhalten werden.

 

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Manfred Haag erläuterte kurz den Antrag seiner Fraktion. Die Resolution sei inzwischen mit den Fraktionen CDU, SPD und FDP abgestimmt worden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betonte, dass es darum gehe, Arbeitssuchende in Arbeit zu bringen.

 

1. stv. Landrat Dr. Hans-Ulrich Klose kritisierte, dass der Gesetzesentwurf von einer Zielsetzung getragen sei, deren Umsetzung fraglich sei. Es gäbe gute Gründe den Empfehlungen des Deutschen Landkreistages zu folgen; ergänzt um die Erfahrungen die man gemacht habe. Es sei nunmehr ein Gemeinschaftswerk entstanden, das voll mitgetragen werde.

 

Kreistagsabgeordneter Jürgen Steinmetz ergänzte, dass man sicherlich in der Zielsetzung der Instrumentenreform, die Wiedereingliederung von Arbeitssuchenden zu ermöglichen und die Arbeitslosigkeit zu reduzieren, überein stimme. Allerdings umfasse die Reform auch den Personenkreis nach SGB II/III und bringe eine Reduzierung der Mittel für den SGB II- Bereich mit sich. Für das Jahr 2012 rechne man mit einer weiteren Reduzierung um 17%. Auch müsse man mit einer Reduzierung der Arbeitsgelegenheiten ausgehen.