Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für den Bau einer nördlichen oder südlichen Umfahrung entlang der Brücke Zur Heide in Rommerskirchen-Ramrath sowie für den Bau der Querung des Wirtschaftsweges im Bereich der Höchstspannungsleitung als Alternative zur Beseitigung der Brücke Zur Mühle entsprechend dem Antrag der Gemeinde Rommerskirchen.


Protokoll:

Vorsitzender Lechner erläuterte die von der Gemeinde Rommerskirchen nunmehr beantragte Alternative zu einem Abriss der Brücke Zur Mühle als Umfahrung mit einem ergänzenden Ausbau vorhandener Wirtschaftswege und einer Bahndammquerung. Er halte dies für die bessere Lösung.

 

Herr Schmitz beantwortete verschiedene Fragen von Beiratsmitglied Friedrichs zu Möglichkeiten der anderweitigen Umfahrung dieses Bahndammabschnitts. Eine vertretbare anderweitige Lösung habe es im Fall der Broichstraße gegeben; daher werde diese Planung nicht weiter verfolgt.

 

Beiratsmitglied Schütz wies darauf hin, dass der Bahndammbereich an der Stelle der geplanten Querung unter der Freileitung aus eben diesem Grund nicht mit hoch wachsenden Bäumen bestockt sei, sondern mit Strauchwerk.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.