Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Maßnahmen zum Umbau und zur Erweiterung des Therapiezentrums Haus Welchenberg, Stadt Grevenbroich.


Protokoll:

Unter Verweis auf die ausführlichen Inhalte der Vorlage und der Anlagen erläuterte Herr Schmitz das Vorhaben zur Erweiterung des bestehenden Therapiezentrums Welchenberg.

Als Untere Landschaftsbehörde sei man unter Berücksichtigung des Landschaftspflegerischen Begleitplans und der Artenschutzprüfung der Auffassung, dass die beantragte Befreiung  gewährt werden könne.

 

Dem stimmte der Vorsitzende zu. Er habe sich in einer Ortsbesichtigung über die Verhältnisse vor Ort informiert.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.