Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für den Bau des Ersatzdükers Lohausen-Ilverich.

Die Rodung und Baufeldräumung ist unter Berücksichtigung der Nist- und Brutzeiträume in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. März durchzuführen.

Die auf Eingriffe im Rhein-Kreis Neuss entfallenden Kompensationsmaßnahmen sollten auf Flächen im Kreisgebiet umgesetzt werden.


Protokoll:

Herr Schmitz erläuterte mit Blick auf die umfangreichen Unterlagen der Einladung das von der Stadt Düsseldorf geplante Projekt und die Auswirkungen im Landschaftsschutzgebiet „Rheinaue“ im Rhein-Kreis Neuss. Diese Auswirkungen seien durch die Verlegetechnik und die Lage des Dükerunterhaupts im Bereich der bereits heute bestehenden Anlagen eher gering. Eine Landschaftspflegerische Begleitplanung und eine Artenschutzprüfung lägen positiv vor. Als Untere Landschaftsbehörde beabsichtige man, die beantragte Befreiung zu gewähren.

 

Auf Nachfrage bestätigte Herr Schmitz, dass das Projekt nach einer Erklärung im Antrag mit der Planung der Deichsanierung abgestimmt und vereinbar sei.

Die Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Deichsanierung seien durch die Verlegung nicht berührt. Gleichermaßen seien die technischen Entwässerungsanlagen durch die Deichsanierung nicht gefährdet.

 

Vorsitzender Lechner und Herr Meyer-Ricks wiesen darauf hin, dass die bauvorbereitenden Maßnahmen zwischen September und Anfang April aus allgemeinen Artenschutzgründen auf den Zeitraum Oktober bis März zu reduzieren seien.

 

Herr Schmitz sagte zu, dies in der Entscheidung der Unteren Landschaftsbehörde zu berücksichtigen.

 

Herr Friedrichs schlug vor, die Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe im Rhein-Kreis Neuss auch im Kreisgebiet vorzusehen.

 

Herr Schmitz erläuterte anhand der gesetzlichen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes die Gleichrangigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die fehlende Möglichkeit zu einer entsprechenden Forderung. Unabhängig davon sei eine entsprechende Anregung natürlich möglich.

 

Herr Große antwortete auf eine entsprechende Anregung von Frau Arndt, dass angesichts der im unmittelbaren Umfeld des Dükers angelegten und geplanten Maßnahmen zur Förderung des Ameisenbläulings, dass weitere flächige Pflanzungen hier eher kontraproduktiv seien.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kallen vermutete Herr Schmitz für den Abstand zwischen altem und neuem Düker Sicherheitsgründe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Meyer-Ricks nach möglichen Auswirkungen auf das Naturschutz- und FFH-Gebiet der Ilvericher Altrheinschlinge, insbesondere mit Blick auf das Grundwasser und die Lage in der 300 m-Abstandszone, sowie die Beteiligung der Stadt Meerbusch, antwortete Herr Schmitz, dass er zu einer Beteiligung der Stadt Meerbusch im eigentlichen Zulassungsverfahren nicht Stellung nehmen könne. Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes könne er aus den vorliegenden Unterlagen nicht erkennen.

 

Nach kurzer Diskussion über die vorgesehene Ersatzmaßnahme auf dem Gebiet der Stadt Düsseldorf herrschte Einigkeit dahin gehend, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung um die Beschränkung der Zeiten der Räumung des Baufeldes und den Wunsch nach Durchführung der Ersatzmaßnahme für Eingriffe im Kreisgebiet hier im Rhein-Kreis Neuss ergänzt werden solle.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.