Protokoll:

Auf die Frage von Frau Arndt erklärte Herr Schmitz, dass alle Zulassungsbehörden für Eingriffe in Natur und Landschaft nach dem Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet seien, der Unteren Landschaftsbehörde über festgesetzte und umgesetzte Kompensationsmaßnahmen nach deren Bescheiden zu berichten, damit diese in das Kompensationsflächenkataster aufgenommen werden könnten. Dies sei teilweise bereits ein gut eingespielter Ablauf. Gleichwohl werde es noch viele Jahre andauern, bevor die Tausende von Kompensationsmaßnahmen aus vergangenen Verfahren aufgenommen worden seien.