Protokoll:

Die entsprechende Anfrage von Ausschussmitglied Harig beantwortete Dezernent March mit Verweis auf die Zuständigkeit der Stadt Dormagen als anordnende Straßenverkehrsbehörde.

Die Unterhaltung der Lichtzeichensignalanlage liege zudem in der Zuständigkeit des Landesbetriebes als Baulastträger der L 380.