Sitzung: 15.11.2011 Naturschutzbeirat
Vorlage: 68/1428/XV/2011
Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 69 Abs. 1 BNatSchG für die Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Bonner Straße 365, Stadt Neuss.
Protokoll:
Vorsitzender Lechner bat darum, im Rahmen des Verfahrens die bei einer Ortsbesichtigung zugesicherte Beseitigung der Ablagerungen an dieser Stelle sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.