Beschlussempfehlung:

 

a) Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung zur 6. Änderung des Landschaftsplanes III Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich – .

b) Der Kreistag beauftragt die Verwaltung gem. § 27 a und § 27c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.März 2010 (GV NRW S. 185) mit der Erarbeitung des Entwurfs der 6. Änderung des LP III – Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich – und der Durchführung der Auslegung und des Beteiligungsverfahrens.

 


Protokoll:

Herr Dorok und Herr Große diskutieren das Entwicklungsziel.

 

Herr Dorok fragt, ob für die betreffenden Waldflächen beim Kaarster See noch die Bebauungspläne der Stadt Kaarst in den Entwicklungszielen dargestellt werden müssen.

Herr Große antwortet, dass das Entwicklungsziel 6 „Erhaltung bis zur Umsetzung der Bebauungspläne“ für die betreffende Waldfläche aufgrund der realisierten Aufforstungen zum allgemeinen Entwicklungsziel „Erhaltung der Landschaft“ geändert werden könne. Diesbezüglich seien bereits Gespräche mit der Stadt Kaarst geführt worden.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen