Beschlussempfehlung:

 

a)     Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt die Fortführung der Änderungsverfahren der 4. und 5. Änderung gem. Aufstellungsbeschluss vom 02.10.2002.

b)     Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger gem. 27 a und 27 b Landschaftsgesetz NRW (LG NRW, GV NRW v. 25.08.2005, S. 568; zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010, GV NRW S. 185) auf der Grundlage eines aktuellen Vorentwurfs erneut durchzuführen.

 

Gegenstand dieser Änderungsverfahren ist die Anpassung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss gem. der FFH-Gebietsausweisungen (Richtlinie 92/43/EWG) auf Grundlage des § 32 Abs. 2 und 3 Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – BNatschG vom 29.07.2009, BGBl. I S. 2542).

 


Protokoll:

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen keine Wortbeiträge.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen