Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte mit, dass die Ansicht des Kreises vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf im Wesentlichen bestätigt worden sei. Lediglich Meerbusch stelle eine  Ausnahme dar. Er betonte noch einmal, dass es um die Gebühren für die Bürger und nicht die Haushaltssituation des Kreises gehe.