Protokoll:

Ausschussvorsitzender Dr. Klose wies darauf hin, dass die Zuschüsse bereits insgesamt im Rahmen der Haushaltsberatungen erörtert worden seien. Über die Zuschüsse könne daher insgesamt abgestimmt werden; sofern Äußerungen zu einzelnen Punkten gewünscht werden, werde er diese Punkte aufrufen.

Kreistagsmitglied Kresse bat darum, für die Beratungen im nächsten Jahr Kennzahlen zu den einzelnen bezuschussten Themen zu liefern, wie dies bereits bei der Schuldnerberatung erfolge. Ggf. müssten auch nebeneinander stehende Beratungsangebote im Rahmen der Altenhilfe und Pflegestützpunkte verzahnt werden statt zu konkurrieren.

Ausschussvorsitzender Dr. Klose riet, zunächst das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten, dem schloss sich Kreistagsabgeordnete Widdekind an.

Ausschussmitglied Reisdorf gab zu Protokoll, dass er als Betroffener bei den Tagesordnungspunkten 4.1, 4.2, 4.4, 4.7, 4.10, 4.11 und 4.14 nicht mitwirken werde. Die Berücksichtigung von Kostensteigerung mit lediglich einem Prozent bei den Personalkosten reiche nicht aus, daher bitte er um Prüfung, inwieweit hier eine stärkere Anpassung an die Personalkostenentwicklung erfolgen könne. Dezernent Stelten erklärte, dass hierzu bereits intensive Gespräche geführt worden seien, die Steigerung sei zu einem Zeitpunkt beraten und beschlossen worden, als die Entwicklung nicht absehbar gewesen sei. Er sei jedoch bereit, in Absprache mit der Arbeitsgemeinschaft der Träger der freien Wohlfahrtspflege im Rhein-Kreis Neuss Einzelfälle auch im Hinblick auf eine andere Verteilung der vorhandenen Mittel zu prüfen.

Kreistagsabgeordnete Servos teilte mit, dass die SPD-Fraktion mit einer Gesamtabstimmung einverstanden sei, sie selbst werde bei den Tagesordnungspunkten 4.1, 4.2, 4.11 und 4.14 nicht mitwirken. Auf Nachfrage nach der Aufteilung der Förderung lt. Tagesordnungspunkt 4.14 erklärte Dezernent Stelten, dass diese dem Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Träger der freien Wohlfahrtspflege im Rhein-Kreis Neuss folge.

Ausschussvorsitzender Dr. Klose erklärte, dass er bei den Tagesordnungspunkten 4.1, 4.2, 4.10 und 4.11 nicht mitwirken werde.