Protokoll:

Herr Graul legte unter Hinweis auf die der Einladung beigelegten Anlagen zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes dar, dass ein Gesetzesentwurf noch nicht vorliege. Wie sich die Ausgestaltung der geplanten Neuregelung im Einzelnen gestalten werde, sei noch nicht abschließend zu erkennen. Dass Handlungsbedarf sowohl aufgrund der Weiterentwicklung des Rettungsdienstes als auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bestehe, sei allen bewusst. Da das bisherige Rettungsdienstgesetz am 31.12.2012 außer Kraft trete, sei Eile geboten, da eine Verlängerung der bisherigen gesetzlichen Regelungen sicherlich keine zufriedenstellende Lösung sei. Hier bleibe die Entwicklung abzuwarten.

Herr Graul sagte auf Anregung von Frau Quiring-Perl sowie Herrn Ramakers zu, die Ausschussmitglieder über die gesetzlichen Neuregelungen, insbesondere mit Blick auf die zu erwartenden Regelungen bezüglich der Vergabe von rettungsdienstlichen Leistungen zu informieren.

 

Der Ausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.