Protokoll:

Herr Lange legte dar, dass sein Weg zum jetzigen Amt über seine langjährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Meerbusch, deren stellv. Leiter er zeitweilig war, sowie seine berufliche Tätigkeit als Sachverständiger für Brandursachenermittlung und seine Funktion als stellv. Kreisbrandmeister geführt habe.

Die Zusammenarbeit mit den Wehren im Kreis Neuss beabsichtige er auf einer vertrauensvollen und kollegialen Basis zu pflegen. Die verantwortungsvollen Aufgaben sowohl der Wehrleiter als auch des Kreisbrandmeisters machen eine gute Zusammenarbeit, die auch eine sachgerechte Kritik von beiden Seiten zulasse, unverzichtbar.

 

Aus dem Aufgabenkatalog, der zur Unterstützung des Landrates den Kreisbrandmeistern gesetzlich auferlegt ist und im wesentlichen in § 34 FSHG niedergelegt ist, wies er besonders auf nachfolgende Pflichten  hin:

·         Überwachungs- und Überprüfungspflichten gegenüber den kreisangehörigen
Wehren

·         Beratungs- sowie Mitwirkungs- und Informationspflichten gegenüber den Gemeinden als Träger des Feuerschutzes

Des Weiteren seien noch weitere originäre Aufgaben des Kreises durch den Kreisbrandmeister wahrzunehmen. Als Beispiel wies er auf die überörtliche Ausbildung hin, die insbesondere im Bereich der Einführung sowie Schulung  des Digitalfunks eine intensive Arbeit unter Einbindung der Freiwilligen Wehren erfordere.

Ebenso wies Herr Lange auf die noch anstehenden Aufgaben
im Bereich der Umsetzung von Konzepten des Landes hin (Messzüge NRW , Dekontaminationskonzepte), die ohne die Mitarbeit der Wehren nicht zu realisieren seien.


Einen wichtigen Aspekt seiner Arbeit sehe er auch in der Förderung des Ehrenamtes, der Jugendarbeit sowie der Kameradschaft in als auch zwischen den Wehren im Kreis.

 

Frau Meis dankte Herrn Lange für seine Ausführungen. Die Förderung des Ehrenamtes sowie die Jugendarbeit sei auch ein wesentlicher Inhalt der Arbeit des Ausschusses, so dass auch hier gemeinsame Ziele verfolgt werden.