Sitzung: 31.01.2012 Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz
Vorlage: 32/1574/XV/2012
Protokoll:
Herr Lange legte dar, dass sein
Weg zum jetzigen Amt über seine langjährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen
Feuerwehr Meerbusch, deren stellv. Leiter er zeitweilig war, sowie seine
berufliche Tätigkeit als Sachverständiger für Brandursachenermittlung und seine
Funktion als stellv. Kreisbrandmeister geführt habe.
Die Zusammenarbeit mit den Wehren im Kreis Neuss beabsichtige er auf einer vertrauensvollen und kollegialen Basis zu pflegen. Die verantwortungsvollen Aufgaben sowohl der Wehrleiter als auch des Kreisbrandmeisters machen eine gute Zusammenarbeit, die auch eine sachgerechte Kritik von beiden Seiten zulasse, unverzichtbar.
Aus dem Aufgabenkatalog, der zur
Unterstützung des Landrates den Kreisbrandmeistern gesetzlich auferlegt ist und
im wesentlichen in § 34 FSHG niedergelegt ist, wies er besonders auf
nachfolgende Pflichten hin:
·
Überwachungs- und Überprüfungspflichten
gegenüber den kreisangehörigen
Wehren
·
Beratungs- sowie Mitwirkungs- und
Informationspflichten gegenüber den Gemeinden als Träger des Feuerschutzes
Des Weiteren seien noch weitere originäre
Aufgaben des Kreises durch den Kreisbrandmeister wahrzunehmen. Als Beispiel
wies er auf die überörtliche Ausbildung hin, die insbesondere im Bereich der
Einführung sowie Schulung des
Digitalfunks eine intensive Arbeit unter Einbindung der Freiwilligen Wehren erfordere.
Ebenso wies Herr Lange auf die
noch anstehenden Aufgaben
im Bereich der Umsetzung von Konzepten des Landes hin (Messzüge NRW ,
Dekontaminationskonzepte), die ohne die Mitarbeit der Wehren nicht zu
realisieren seien.
Einen wichtigen Aspekt seiner Arbeit sehe er auch in der Förderung des
Ehrenamtes, der Jugendarbeit sowie der Kameradschaft in als auch zwischen den
Wehren im Kreis.
Frau Meis dankte Herrn Lange für seine Ausführungen. Die Förderung des Ehrenamtes sowie die Jugendarbeit sei auch ein wesentlicher Inhalt der Arbeit des Ausschusses, so dass auch hier gemeinsame Ziele verfolgt werden.