Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Vortrag zum Bundeskinderschutzgesetz zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Nach Verweis auf die Sitzungsvorlage von Herrn Bernards, erkundigte sich Frau Schauwinhold, ob das sogenannte „Jugendamtshopping“, also der Versuch sich dem Jugendamt durch Umzug in den Bezirk eines anderen Jugendamts zu entziehen, auch länderübergreifend funktioniere.

Frau Klein bestätigte solche Praktiken – jedoch sei der direkte Informationsfluss zwischen den einzelnen Jugendämtern gewährleistet.

Herr Wappenschmidt erkundigte sich über die Umsetzung der Familienhebammen.

Herr Dierselhuis antwortete, dass man sich diesem Thema bereits angenommen habe und ein Arbeitstreffen der Jugendämter im Rhein-Kreis Neuss bereits anberaumt sei. Der Kreisjugendhilfeausschuss werde regelmäßig über die neuen Entwicklungen zu diesem Thema informiert.