Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer erinnerte daran, dass der Ausschuss in seiner letzten Sitzung den Beschluss gefasst habe, sich von zuständiger Stelle des Landesbetriebes Straßenbau über Straßenbaumaßnahmen im übergeordneten Netz des Rhein-Kreises Neuss informieren zu lassen.

 

Sein Dank gelte insoweit in der heutigen Sitzung Herrn Gerd Decker, der unlängst die Leitung der Regionalniederlassung Niederrhein des Landesbetriebes Straßenbau übernommen habe.

 

Landrat Petrauschke richtete zunächst die Aufmerksamkeit auf das kaum mehr als eine Woche zurückliegende tragische Unfallgeschehen auf der A 57. Wie alle Anwesenden wüssten, habe sich in der Nacht vom 13. auf den 14. Februar ein durch Brandstiftung verursachter verheerender Brand unter einer Autobahnbrücke im Verlauf der A 57 bei Dormagen zugetragen und zu einer Massenkarambolage geführt. Infolge dessen sei neben einer Vielzahl von Verletzten ein Todesopfer zu beklagen; eine unfallbeteiligte PKW-Fahrerin befinde sich nach wie vor in kritischem Zustand. Sein Appell, so Landrat Petrauschke weiter, gehe daher an die Bevölkerung, in jedweder Weise zur Aufklärung der den Massenunfall auslösenden Tat beizutragen.

Sein Dank gelte den in der Unfallnacht vor Ort eingesetzten Rettungsdiensten für deren vorbildlichen Einsatz, die mit weit über 100 Einsatzkräften beteiligt gewesen seien. Die Gesamtumstände des Massenunfalls hätten aber auch gezeigt, dass die zu bewältigenden Anforderungen an die Rettungsdienste über die Möglichkeiten einzelner Städte und Gemeinden hinausgingen.

Unter anderem hätten deshalb auch die Berufsfeuerwehren von Köln und Düsseldorf beteiligt werden müssen.

Alle Beteiligten seien nunmehr aufgerufen, die sich ergebenden verkehrlichen Beeinträchtigungen zu minimieren und alle Anstrengungen darauf zu konzentrieren, die A 57 entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung für den Verkehr auf dem momentan gesperrten Teilstück zwischen Dormagen und Neuss Süd wieder nutzbar zu machen.

 

Herr Decker von der Regionalniederlassung Niederrhein führte ergänzend aus, dass an den bevorstehenden baulichen Maßnahmen zwei Niederlassungen des Landesbetriebes Straßenbau beteiligt seien. Neben dem für das Autobahnnetz im Rheinland zuständigen Autobahnamt Krefeld sei auch die Projektgruppe A 57 der Regionalniederlassung Niederrhein in der Verantwortung.

Sobald der Abriss der durch den Brand beschädigten Brücke abgeschlossen sei, würden unmittelbar anschließend sowohl auf der Ost- wie auf der Westseite Behelfsbrücken installiert.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Hugo-Wissemann zur Lagerung entflammbarer Baumaterialien entlang von Autobahnen erläuterte Herr Decker, dass die Problematik bekannt sei, eine dauerhafte und lückenlose Überwachung sämtlicher Baustellen jedoch schlichtweg nicht zu leisten sei.

 

Angesprochen auf die von Ausschussmitglied Mertens gestellte Frage, ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen sich infolge des Brandes und der Beschädigung der Brücke für den geplanten 6-spurigen Ausbau der A 57 ergäben, erklärte Herr Decker, dass diese Planung bzw. deren Realisierung hiervon zunächst nicht berührt sei. Die neu zu errichtende Brücke werde in jedem Falle auf den geplanten 6-spurigen Ausbau der A 57 und die hiermit verbundenen vergrößerten Fahrbahnbreiten ausgerichtet.

 

Zu einer entsprechenden Frage von Ausschussmitglied Harig zur Lärmschutzsituation entlang der A 57 im Bereich der Ortslage Horrem erläuterte Herr Decker, dass die Art der technischen Ausführung geeigneter Lärmschutzmaßnahmen (als Lärmschutzwand oder als halbseitige Galerie) derzeit überprüft werde und höchstwahrscheinlich im Jahre 2013 oder 2014 in ein entsprechendes Deckblattverfahren eingearbeitet werde. Hinsichtlich der Anmerkungen von Ausschussmitglied Holler, in welchem Umfang sich die infolge der Autobahnsperrung ergebenden Verkehrsprobleme durch optimierte Ampelschaltungen mildern ließen, zeigte sich Herr Decker skeptisch und erklärte, dass der auf das untergeordnete Straßennetz zu verlagernde Verkehr nur teilweise aufgefangen werden könne. Zumindest bis zur Errichtung der provisorischen Behelfsbrücken müsse mit spürbaren Beeinträchtigungen und Behinderungen im umliegenden Straßennetz gerechnet werden.

 

Die Wortmeldung von Ausschussmitglied Drüll zur vorübergehenden Sperrung der Autobahnauffahrt der L 381 zur A 57 im Bereich der Anschlussstelle Neuss der A 57 aufgreifend verwies Herr Decker auf die Zuständigkeit des Autobahnamtes Krefeld und sicherte zu, dieses Thema bei nächster Gelegenheit dort anzusprechen.

 

 

Nachfolgend kam Herr Decker der Bitte des Ausschussvorsitzenden nach, einen Sachstandsbericht zu den wesentlichen Straßenbaumaßnahmen im übergeordneten Straßennetz im Kreisgebiet (und angrenzend) zu geben.

 

(Nachfolgend ist der Vortrag maßnahmenbezogen wiedergegeben.)

 

 

Autobahnen

 

Ausbau des Autobahnkreuzes Jackerath im Zuge der A 44/A 61

Bevorstehender Baubeginn in 2012

 

A 46 / Abschnitt Autobahnkreuz Holz bis Autobahnkreuz Wanlo

Rechkräftiger Planfeststellungsbeschluss; Ausbaumaßnahme vorgesehen für 2014 – 2016
(6-spuriger Ausbau).

 

A 46 Ausbau der Tank- und Rastanlage Vierwinden

Erweiterung der Stellplatzkapazität; Beginn Planfeststellungsverfahren in 2013.

 

A 57 / Abschnitt Oppum bis Meerbusch (6-streifiger Ausbau)

Einleitung des Planfeststellungsverfahrens in 2013.

 

A 57 Aus- und Umbau der Tank- und Rastanlage Geismühle

Umbau und Erweiterung der Stellplatzkapazität; Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ebenfalls in 2013.

 

A 57 Aus- und Umbau des Autobahnkreuzes Kaarst

Beginn der Vorentwurfsplanung voraussichtlich in 2013; vorgesehener Beginn des Planfeststellungsverfahrens in 2015.

 

A 57 6-streifiger Ausbau zwischen dem Autobahnkreuz Kaarst und dem Autobahnkreuz Neuss-West

Maßnahme befindet sich im Bau; voraussichtliche Fertigstellung bis 2016.

 

A 57 Abschnitt Autobahnkreuz Neuss-West bis Anschlussstelle Neuss-Hafen

Voraussichtlicher Beginn des Planfeststellungsverfahrens im Jahre 2013.

 

A 57 Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Neuss-Hafen und Neuss-Norf

Voraussichtlicher Beginn des Planfeststellungsverfahrens ebenfalls im Jahre 2013.

 

A 57 Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Neuss-Norf bis Autobahnkreuz Neuss-Süd

Maßnahme abgeschlossen.

 

 

Bundesstraßen

 

B 59/Ortsumgehung Sinsteden

Vorentwurf genehmigt, Planfeststellungsunterlagen erstellt; laut aktueller Priorisierungsliste derzeit eingestuft als nachrangige Planung. Bis auf Weiteres keine Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, Planung ruht.

 

B 59 Ortsdurchfahrt Allrath

Planung ruht; bis auf Weiteres keine planerische Aktivität.

 

B 230 Radwegeplanung von Neuss-Holzheim bis Korschenbroich-Liedberg

Planung ruht; keine aktuellen Planungsaktivitäten.

 

B 477 Ortsumgehung Rommerskirchen

Planung befindet sich im Linienbestimmungsverfahren; hiernach Entscheidung zur Erarbeitung eines Vorentwurfes.

 

 

 

Landesstraßen

 

L 19n Ortsumgehung Giesenkirchen und Odenkirchen

Widerstand aus dem politischen Raum; zurzeit keine konkreten Planungsansätze, lediglich vorbereitende Untersuchung zur Linienabstimmung.

 

L 31 Ortsumgehung Neuenhoven

Planungsstand: weiterer Bedarf, keine aktuellen Planungsaktivitäten.

 

L 31 Ortsumgehung Jüchen

Bis auf weiteres ohne Planungsaktivitäten.

 

L 137/L 476 Bahnübergangsbeseitigung Teehäuschen bei Büderich

Keine Planungsaktivitäten, da im politischen Raum umstritten.

 

L 142 Bahnübergangsbeseitigung Grevenbroich-Hemmerden

Weiterer Bedarf ohne Einstufung; auf absehbare Zeit keine Planungsaktivität.

 

L 142 Geh- und Radwegeplanung von der K 7 bis zur K 30 bei Neuss-Hoisten

Maßnahme befindet sich im laufenden Planfeststellungsverfahren; momentane Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, Offenlage der Planunterlagen voraussichtlich im März 2012.

Zusicherung seitens Herrn Decker, die von Ausschussvorsitzendem Fischer sowie den Ausschussmitgliedern Bäumken, Demmer und Graf von Nesselrode vorgetragenen Kritikpunkte und Anregungen (Verzicht auf geplante Busbuchten, Erhalt von vorhandenen Bäumen, Verzicht auf vorgesehene Mittelinsel sowie Überprüfung der Radwegeführung im Bereich des geplanten Kreisverkehrs) in seiner Dienststelle planerisch überprüfen zu lassen, des Weiteren die angesprochene Entbehrlichkeit der geplanten Busbuchten mit den betreffenden Busverkehrsunternehmen zu erörtern.

 

L 154 Bahnübergangsbeseitigung in Meerbusch-Osterath

Neubau eines dortigen Parkplatzes letztjährig abgeschlossen; Maßnahme planerisch vorbereitet, Baubeginn eventuell noch im laufenden Jahr 2012  (nach Abschluss einer noch erforderlichen Eisenbahnkreuzungsvereinbarung mit der Bahn AG).

 

L 354n Neubau Ersatzstraße Garzweiler II

Vorentwurf in Bearbeitung; Abstimmung noch erforderlich mit RWE Power und dem Land NRW; Realisierung nicht vor 2017.

 

L 361 Ortsumgehung Grevenbroich-Kapellen

Planungsstand: Vorentwurf erarbeitet; in Priorisierungsliste auf „rot“ gesetzt (nachrangig zu planen).

 

L 381 4-spuriger Ausbau von Mönchengladbach nach Korschenbroich

Abschnitt auf Stadtgebiet Mönchengladbach derzeit im Bau; Abschnitt auf Korschenbroicher Stadtgebiet im Entwurf fertig gestellt; Ausbau des Knotenpunktes L 381/L 382/L 31 wird in Abstimmung mit dem Land NRW zur Planfeststellung eingereicht.

 

 

Ausschussvorsitzender Fischer dankte Herrn Decker anschließend für dessen ausführliche Präsentation und erkundigte sich hiernach nach Wortmeldungen aus dem Ausschuss.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Dorok zur Ortsumgehung Kapellen im Zuge der L 361 unterstrich Herr Decker nochmals, dass trotz diesbezüglicher Intervention seitens der Stadt Grevenbroich bis auf weiteres keine weiteren Planungsschritte zur Realisierung dieser Ortsumgehung seitens des Landesbetriebes unternommen würden. Es gelte auch hier die Vorgaben der Priorisierungsliste des Landes NRW zu beachten.

 

Einen entsprechenden Wortbeitrag von Ausschussmitglied Dr. Will aufgreifend stellte Herr Decker klar, dass die beiden Abschnitte der A 57 von Oppum bis Meerbusch und von Oppum nach Krefeld-Gartenstadt baulich zwar parallel ausgeführt würden, das jeweilige Planungsrecht hingegen aus zwei separaten Planverfahren hergeleitet wird.

Mit der Splittung längerer zusammenhängender Autobahnabschnitte in kleinere Einheiten ließen sich aus verfahrenstaktischen Gründen einwendungsbedingte Verzögerungen vermeiden.

Auch aus vergabetechnischen Gründen und unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit kleinerer mittelständischer Bauunternehmungen sei es geboten, den Umfang der zu vergebenden Ausbaumaßnahmen sowohl baulich als auch zeitlich einzugrenzen.

Die in diesem Zusammenhang von Ausschussmitglied Dr. Will vorgetragene Frage, ob angesichts der unfallbedingten Situation auf dem Autobahnstreckenabschnitt zwischen Neuss-Süd und der Anschlussstelle Dormagen eine frühere Ausführung möglich sei, beantwortete Herr Decker mit Hinweis darauf, dass für diesen Abschnitt der A 57 kein Baurecht für den 6-spurigen Ausbau in Form eines Planfeststellungsbeschlusses vorliege. Unter Berücksichtigung dessen, dass nicht vor Ende 2013 mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses gerechnet werden könne, sei ein Baubeginn frühestens, sofern der Beschluss nicht beklagt werde, im Jahre 2014/2015 zu erwarten.

 

Eine Wortmeldung von Ausschussmitglied Christoph zum baulichen Zustand der L 154 im Bereich Holzbüttgen/Kaarster Straße beantwortend schilderte Herr Decker, dass auch wie bei Neubaumaßnahmen die Instandsetzung des vorhandenen Netzes unter Prioritätsaspekten erfolgen müsse.

Tendenziell, so Herr Decker weiter, befänden sich die Bundesstraßen qualitativ in einem besseren Zustand als das nachgeordnete Landesstraßennetz.

 

Zum Schluss der Erörterung bat Ausschussmitglied Holler darum, das betreffende Speichermedium (Lagepläne der vorgestellten Maßnahmen) bei der Kreisverwaltung zu hinterlegen. Bedenken seinerseits, so Herr Decker, hiergegen bestünden nicht.

 

 

Anmerkung:

Tagesordnungspunkt 6 wurde unter Berücksichtigung der Anwesenheit des zu diesem Tagesordnungspunkt geladenen Vertreters des VRR vorgezogen und im Anschluss an Tagesordnungspunkt 2 behandelt.