Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer bat die Vertreter der Verwaltung, hierzu entsprechend vorzutragen.

 

Dezernent Dr. March informierte den Ausschuss über die Ergebnisse eines unlängst mit dem Gutachter und weiteren Vertretern des TÜV-Nord stattgefundenen Gespräches. In diesem Zusammenhang habe der Gutachter auf eine sich abzeichnende Problematik der Gutachtenerstellung hingewiesen und hierbei die ergebnisorientierte Fortführung seiner gutachtlichen Tätigkeit zumindest teilweise in Frage gestellt.

Ungeachtet dessen und insbesondere im Hinblick auf die infrastrukturelle Bedeutung der geplanten Anschlussstelle habe man verwaltungsseits auf die zwingende Fortführung der gutachtlichen Erhebungen und Ermittlungen hingewiesen und auf eine zügige Präsentation der Ergebnisse gedrungen.

 

Ausschussmitglied Drüll brachte hierzu sein Unverständnis zum Ausdruck, was den Ablauf und die Zeitdauer des bisherigen Verfahrens anbelange.

 

Landrat Petrauschke hob hervor, dass es aufgrund der besonderen Konstellation, die sich aus der relativen Nähe der geplanten Anschlussstelle zu einem dort ansässigen Störfallbetrieb ergebe, äußerst schwierig sei, eine konfliktfreie Lösung zu erarbeiten. Die Komplexität der gutachtlich zu beurteilenden Situation erfordere in der Tat weitreichende gutachtliche Betrachtungen. Konkret bedeute dies, dass die Möglichkeit einer Gefährdung der Bevölkerung im Umfeld des Störfallbetriebes explizit zu prüfen und gutachterlich auszuschließen sei. Momentan bleibe abzuwarten, ob der gutachtlich zu führende Nachweis im Hinblick auf das zurzeit ruhende Planfeststellungsverfahren rechtlich belastbar erbracht werden könne.

 

Bezüglich einer Nachfrage von Ausschussmitglied Drüll zum geplanten 6-streifigen Ausbau der A 57 zwischen Neuss-Süd und Köln-Nord erläuterte Landrat Petrauschke die juristisch unterschiedliche Bewertung in Bezug auf Neustraßenplanungen und – wie im Falle der A 57 – die Erweiterung bestehender Verkehrswege. Die rechtliche Abwägung unterscheide sich insoweit grundlegend.

 

Ausschussmitglied Cöllen bat um nähere Begründung, aufgrund welcher Tatsachen sich der Gutachter in der weiteren Bearbeitung gehindert sehe.

Hierzu führte Landrat Petrauschke aus, dass der Gutachter ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Herbst letzten Jahres zum Anlass genommen habe, die sich hieraus ergebenden neuen Abwägungserfordernisse zu thematisieren. Weiterhin seien in dem zitierten Urteil höchstrichterlich auch Fragen aufgeworfen worden, die in die laufende Bearbeitung des Sachverständigengutachtens einfließen müssten. Faktisch werde die Fortführung des Gutachtens hierdurch bedauerlicherweise deutlich erschwert.

 

Auf entsprechende Frage von Ausschussmitglied Frau Hugo-Wissemann, die die Bedeutung der geplanten Anschlussstelle auch im Hinblick auf das vorgesehene interkommunale Gewerbegebiet zwischen Dormagen und Neuss ansprach, wann mit ersten Ergebnissen des Gutachtens gerechnet werden könne, erklärte Landrat Petrauschke, dass dies schwerlich abzuschätzen sei. In welchem Umfang der Betreiber des Gaselagers mit dem Gutachter kooperiere, entziehe sich der Kenntnis der Verwaltung, so die Antwort von Landrat Petrauschke auf einer entsprechenden Nachfrage von Ausschussmitglied Holler.