Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Planungsvorschlag für den abschließenden U3-Ausbau zur Kenntnis. Die Baumaßnahmen sollen in der genannten Reihenfolge umgesetzt werden, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Landesmittel.

 


Protokoll:

Herr Bernards verwies auf die Ergänzung der Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte 3.3 bis 3.5. Diese lägen dem Kreisjugendhilfeausschuss als Tischvorlagen vor.

 

Herr Dierselhuis erklärte, dass die Fördermittel aus Bund und Land nun endlich in Aussicht gestellt worden sind. Um die drei Umbaumaßnahmen aus den Tischvorlagen zeitgerecht umsetzen zu können, sei es hilfreich einen Beschluss schon jetzt zu fassen.

 

Er führte weiter aus, dass man in der Lage sei die rechtlichen Vorgaben über den Rechtsanspruch für „unter dreijährige“ bis zum 01.08.2013 zu erfüllen, sofern es nicht zu weiteren Verzögerungen bei der Bereitstellung der Bundes- und Landesmittel komme. Er schlug vor über die Tagesordnungspunkte 3.3 bis 3.5 im Paket abzustimmen.

Anschließend berichtete Herr Berheide anhand einer Power Point Präsentation über die Fortschreibung des Bedarfplans für Tageseinrichtungen für Kinder 2011/2012.

Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Wappenschmidt bedankte sich für den Vortrag und zeigte sich über die Vollversorgung im Bereich der Ü3-Betreuung erfreut. Ebenfalls erfreulich sei die gute Quote bei der U3-Betreuung im Landesschnitt. Ärgerlich sei jedoch die Umsetzung der Finanzierung durch das Land, weil dadurch die Einhaltung des Zeitplans deutlich erschwert würde. Wichtig sei jedoch, dass nun endlich mit den Mitteln gerechnet werden könne.

 

Herr Lonnes zeigte sich optimistisch die Quote von 35 % bis zum 01.08.2013 erfüllen zu können. Voraussetzung dafür sei jedoch die zeitnahe Bewilligung der Fördermittel für alle Baumaßnahmen, spätestens bis zum 31.08.2012. Er wies außerdem darauf hin, dass zukünftig ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der U3-Betreuung für jedes Kind, auch über die Quote von 35 % hinaus, bestehe. Im Rahmen des Konnexitätsprinzips müsse die Finanzierung dafür jedoch durch das Land erfolgen.

 

Herr Dierselhuis ergänzte, dass die Erfüllung der Quote zum 01.08.2013 ein wichtiges Etappenziel darstelle. Er gehe jedoch davon aus, dass die Quote von 35 % dauerhaft nicht ausreichen werde. Dann jedoch seien auf Grund der Konnexität wieder der Bund und vor allem das Land gefragt. Zum jetzigen Zeitpunkt sei man jedoch gut aufgestellt und müsse die weiteren Entwicklungen abwarten.

 

Fau Schöttgen sprach der Verwaltung Ihren Dank aus. Sie bemerkte außerdem, dass die verspätete Auszahlung der Fördermittel durch die Landesregierung vor allem der Haushaltsproblematik (Gerichtsurteil gegen den Landeshaushalt) geschuldet sei.

 

Herr Lonnes verwies darauf, dass es in der Verantwortung der Landesregierung läge, einen verfassungsgemäßen Haushalt einzubringen.

 

Herr Boland wies auf die Widersprüchlichkeit der Politik hin. Zwischen dem Versprochenen und der Umsetzung in die Realität gebe es sehr oft eine große Diskrepanz. Als Beispiel nannte er das Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Herr Lonnes antwortete, dass das Bildungs- und Teilhabepaket eigentlich ein Thema für den Sozialausschuss sei. Dazu führte er jedoch aus, dass das Bildungs- und Teilhabepaket trotz der anfänglichen Schwierigkeiten auch im Rhein-Kreis Neuss mittlerweile gut angelaufen sei. Im Kreisgebiet wurden viele Schulsozialarbeiter eingestellt und die Zahl der gestellten Anträge steige stetig.

 

Auf Nachfrage von Frau Schöttgen teilte Herr Dierselhuis mit, dass zurzeit ein Bedarf von ca. 100 U3-Plätzen nicht abgedeckt werden könne. Da die bis zum 01.08.2013 geplanten Plätze für Kinder unter 3 Jahren darin jedoch noch nicht enthalten sind, stellt sich die Situation nicht als dramatisch dar und man könne den Blick weiter nach Vorne richten.

 

Anschließend ließ der Vorsitzende des Kreisjugendhilfeausschuss über die Tagesordnungspunkte 3.3 bis 3.5 abstimmen.

Die folgenden Beschlüsse wurden jeweils einstimmig gefasst.