Beschluss:

 

Dem Kreistag ist gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO NRW eine Übersicht über die Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2012 vorzulegen.

 

Der Finanzausschuss nimmt die Übersicht, der gemäß § 22 Abs. 1 - 3 GemHVO NRW von 2011 nach 2012 übertragenen Ermächtigungen, zur Kenntnis.