Nachtrag: 15.02.2012 Nummer 1

Antrag:

Die Kreisverwaltung wird gebeten, zur Vorbereitung der Verlängerung der S 28 von Kaarster See nach Viersen / Venlo dafür Sorge zu tragen, dass diese Streckenverlängerung in den Generalverkehrsplan des Landes und in den Nahverkehrsplan des Zweckverbandes VRR aufgenommen wird.


Protokoll:

Ausschussmitglied Mertens wertete den vorliegenden Antrag grundsätzlich positiv, votierte allerdings dafür, bei dieser Maßnahme die gleichen Kriterien und Maßstäbe zugrunde zu legen – soweit möglich – wie bei der RB 38.

 

Landrat Petrauschke erwiderte, dass die hier angesprochene Streckenverlängerung der S 28 konzeptionell nicht mit der Situation der RB 38 vergleichbar sei. Im Gegensatz zur RB 38 gehe es hier im Wesentlichen darum, ein fehlendes Teilstück zu ergänzen.

 

Die unter anderem vom VRR beauftragte Machbarkeitsstudie, so Ausschussmitglied Dr. Will, liege vor und belege, dass die Verlängerung der S 28 bis nach Viersen/Venlo volkswirtschaftlich sinnvoll sei. Sie sei zudem finanzierbar, wenn entsprechende Fördermittel sowohl für die Investition als auch für den laufenden Betrieb in ausreichender Höhe gezahlt würden. Der vorliegende Antrag ziele darauf ab, die beantragte Verlängerung der Strecke vorsorglich auch in den maßgeblichen dem GEP nachgeordneten Plänen darzustellen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, rief Ausschussvorsitzender Fischer zur Beschlussfassung auf.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Der Antrag ist damit angenommen.