Beschluss:

Der Rhein Kreis Neuss als örtlicher Träger der Sozialhilfe ist auch weiterhin bereit, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Freizeitmaßnahmen für behinderte Menschen zu fördern.

Die als Anlage beigefügten Richtlinien, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, treten mit Wirkung vom 01.10.2008 in Kraft.


Protokoll:

Dezernent Stelten verwies auf die Vorlage der Verwaltung. Fragen bestanden nicht.