Beschluss:

Der Kreisausschuss beschloss mehrheitlich die aus der Anlage ersichtlichen Änderungen des Ergebnis- bzw. Finanzplanes 2012.

Er empfahlt dem Kreistag mehrheitlich den Beschluss der Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 unter Berücksichtigung der Veränderungen aus den Haushaltsberatungen aufgrund des § 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der §§ 75 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils zurzeit gültigen Fassung.


Protokoll:

Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Susanne Stephan-Gellrich und Carsten Thiel erklärte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, dass man nicht vorhersehen könne, wann und was der Landtag beschließt. Die Rechtslage zum Beschlusszeitpunkt sei jedoch eindeutig.

 

Nach Informationen des Kreistagsabgeordneten Erhard Demmer, werde das Gesetz am 14./15.03. zur Beschlussfassung vorgelegt. Voraussichtlich werde es eine Mehrheit finden. Nach in Kraft treten des Gesetze sei ein Rückgriff in die Ausgleichsrücklage zulässig, sofern dies in Folgejahren wieder ausgeglichen werde. Dies würde dann auch nicht von der Bezirksregierung moniert.

 

Kreistagsangeordneter Dr. Gert Ammermann empfahl, sich an der derzeitigen Rechtslage zu orientieren. Die Modalitäten, unter denen die Ausgleichsrücklage in Anspruch genommen werden könne, seien noch nicht klar. Der geplante Griff in die Ausgleichsrücklage, sei ein geplantes Defizit. Er wies darauf hin, dass es sich dabei um eine prozyklische Subventionierung der Umlagemasse handele.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel machte darauf aufmerksam, dass die Probleme durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage nur verschoben würden.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Jüngerkes teilte mit, dass sich seine Fraktion der Stimme enthalten werde, da man andere Vorstellungen zum Haushaltsausgleich habe.


Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen (CDU, FDP, LR)

2 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen)

5 Enthaltungen (SPD, UWG/Die Aktive)