Protokoll:

Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich bat um Mitteilung, auf wie viele Personen sich die bewilligten Anträge tatsächlich aufteilen würden.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer erkundigte sich, warum in 2011 3 Mio. Euro übrigblieben und wie in 2012 eine höhere Quote sichergestellt werden könne.

 

Interessant sei sowohl die Verteilung auf die verschiedenen Leistungsarten des BuT und wie viel tatsächlich bei den Betroffenen ankommt als auch die Höhe der Verwaltungskosten, so Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel. Außerdem merkte er kritisch an, dass das Betreuungsgeld deutlich unbürokratischer zu bekommen sei.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass das Gesetz erstmals auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingehe. Obwohl es Anfang 2011 verabschiedet worden sei, habe es in NRW sehr lange gedauert, bis entsprechende Durchführungsregelungen getroffen wurden. Die seit Juli vorliegende Durchführungsverordnung schreibe einen Antrag und eine Bewilligung vor, obwohl zuvor von einer unbürokratischen Durchführung die Rede gewesen sei. Aufgrund der Kürze der Zeit seien nicht alle Mittel, die der Kreis als geschätzte Pauschale für das gesamte Jahr bekommen hat, verausgabt worden. Nach Regelungen des Bundes können diese Gelder in der Gebietskörperschaft verbleiben.

 

Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz wies darauf hin, dass der Bundesgesetzgeber bei der Gewährung der Pauschale gesagt habe, dass Minderausgaben dazu dienen sollen Mehraufwendungen bei den Kosten der Unterkunft insgesamt mit auszugleichen. Da alle Maßnahmen Antragsabhängig seien, würde eine Übertragung der Mittel keinem helfen. Er betonte, dass man große Anstrengungen unternehme, um den Berechtigten die Leistungen zukommen zu lassen (Schreiben, Broschüren, Veranstaltungen, über Organisationen und Institutionen). Bei 16.000 Leistungsberechtigten Kindern- und Jugendlichen seien in 2012 17.000 Anträge eingegangen. Insgesamt habe man damit 55 % erreicht. Ziel sei es, die Zahl zusammen mit den Städten und Gemeinden und dem Jobcenter weiter zu steigern.

Eine Aufstellung zu den Leistungskomponenten (Anfrage R. Thiel) werde man dem Protokoll beifügen (s. Anlage). Was der Gesetzgeber als Verwaltungskostenerstattung vorgesehen habe, habe man zu 100 % weiter geleitet (SGB II: 688.00 Euro, Rechtskreis Bundeskindergeld- und Bundeswohngeldgesetz: 138.000 Euro).

Abschließend merkte er an, dass auffällig sei, dass der Erreichungsgrad beim Rechtskreis Bundeskindergeld- und Bundeswohngeldgesetz höher sei. Man müsse mehr dafür tun, dass auch der Rechtskreis SGB II erreicht werde.

 

55 % seien, unter Berücksichtigung der Umstände, ein sehr hoher Erfolg, so 1. stv. Landrat Dr. Hans-Ullrich Klose. Im Vollzug könne jedoch noch einiges verbessert und vereinfacht werden.

 

Kreistagsabgeordneter Franz-Josef Radmacher machte kritisch auf folgende Besonderheiten aufmerksam, die auf eine offenbar unterschiedliche Verwaltungspraxis schließen ließen:

- Neuss: hohe Zahl unerledigter Anträge

- Grevenbroich: keine Ablehnungen

- Meerbusch: 524 sonstige Erledigungen

- Korschenbroich: wenig gestellte Anträge

 

Nach Auffassung von Kreistagsabgeordneten Erhard Demmer müsse die Kreisverwaltung hier über verschiedene Instrumente steuernd eingreifen.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel zeigte sich über die geringe Zahl (9.400) der bewilligten Anträge erschrocken. Außerdem sollte man die Fälle der „sonst. Erledigung“ aufschlüsseln.