Beschlussempfehlung:

Der Arbeiterwohlfahrt wird zu voraussichtlichen anerkennungsfähigen Betriebskosten von 6.907,00 € für den Betrieb der Spielgruppen für das Jahr 2012 ein Kreiszuschuss von einem Drittel der Kosten, entspricht 2.303,00 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2012, gewährt.

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.3.2013 nachzuweisen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2012 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 


Protokoll:

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste ohne Aussprache und einstimmig den folgenden Beschluss: