Sitzung: 24.05.2012 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/1800/XV/2012
Beschlussempfehlung:
Der Arbeiterwohlfahrt wird zu voraussichtlichen
anerkennungsfähigen Betriebskosten von 6.907,00 € für den Betrieb der
Spielgruppen für das Jahr 2012 ein Kreiszuschuss von einem Drittel der Kosten,
entspricht 2.303,00 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2012, gewährt.
Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.3.2013 nachzuweisen.
Die Mittel sind im Haushalt 2012 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.
Protokoll:
Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste ohne Aussprache und einstimmig den folgenden Beschluss: