Protokoll:

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Dr. Gert Ammermann erklärte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, dass sich die Verfassungsbeschwerde der Städte und Gemeinden gegen die vom Land zugrunde gelegte Berechnungsmethode für den Soildarausgleich richte. Es gehe insbesondere um die Verteilung zwischen Landes- und Kommunalem Anteil.