Protokoll:

 

Herr Dr. Kalthoff verweist auf einen Baum, der an der Erft bei Hombroich nach Beseitigung der Uferbefestigung unterspült werden könne. Herr Große bemerkt, dass diese etwa 200 Jahre alte Platane nicht im Bereich des Prallhangs, sondern auf der Seite des Gleithanges wachse. Daher seien bis dato keine Beeinträchtigungen festgestellt worden. Man müsse die Situation im Auge behalten und erforderlichenfalls eine Güterabwägung vornehmen. Graf von Nesselrode erkundigt sich zu den Kosten, falls doch Sicherungsmaßnahmen vonnöten seien. Herr Große betont, dass das Land Maßnahmen zur Erhaltung von Naturdenkmälern, um ein solches handle es sich bei der Platane, mit 80 % bezuschusse.

 

Beschlussempfehlung:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt, gem. § 16 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert am 16.März 2010 (GV NRW S. 185) die 6. vereinfachte Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom 05.06.2012 (Anlage 2) als Satzung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen