Protokoll:

Herr Große teilt mit, dass es sich bei diesem Änderungsverfahren wiederum um die Integration einer alten Landschaftsschutzverordnung in den bestehenden Landschaftsplan handle. Herr Welter fragt nach, ob hiervon die Realisierung eines Radweges zwischen Steinforth-Rubbelrath und Liedberg betroffen sei.  Herr Große betont, dass diese 3. Änderung des LP III mit der Stadt Korschenbroich abgestimmt und vom Rat beschlossen worden sei. Da die Stadt Korschenbroich keine eigenen Planungsabsichten geäußert habe, sei ein Radweg an der K 11 auch nicht mit in die Planung eingegangen.

 

Beschlussempfehlung:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus dem Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des Landschaftsplanes V – Korschenbroich / Jüchen – und beschließt, gem. § 16 und § 27 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert am 16.März 2010 (GV NRW S. 185) die 3. Änderung des LP V – Korschenbroich/Jüchen – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom 05.06.2012  (Anlage 3) als Satzung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen