Beschluss:

1.  Der Kreistag nahm den „Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 des Rhein-Kreises Neuss“ – Bericht Nr. 12/0366 – und den „Uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses“ vom 09.05.2012 (Anlage 1) zur Kenntnis.

2.  Der Kreistag bestätigte einstimmig den in der Anlage 2 dargestellten geprüften Gesamtabschluss zum 31.12.2010 gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. §§ 116 Abs. 1 und 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von                                                  638.153.056,52 €
und einem Jahresfehlbetrag von                             1.944.991,67 €.

3.  Die Kreistagsmitglieder sprachen einstimmig gemäß §§ 116 und 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW dem Landrat uneingeschränkt Entlastung aus.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann machte darauf aufmerksam, dass der Rhein-Kreis Neuss einer der ersten Körperschaften sei, die einen Gesamtabschluss vorlegt. Dies verdiene Anerkennung.