Beschluss:

Der Kreistag beauftragte die Verwaltung einstimmig, aufbauend auf dem Eckpunktepapier des Deutschen Vereins für einen Inklusiven Sozialraum, die Inklusion im Rhein-Kreis Neuss mit Hilfe des installierten Arbeitskreises Inklusion weiter vorzubereiten, um nach Verabschiedung des Aktionsplans durch die Landesregierung die Errichtung eines inklusiven Sozialraums im Rhein-Kreis Neuss umzusetzen.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Martin Kresse zeigte sich erfreut, dass die Initiative auf fruchtbaren Boden gefallen sei. Er verstehe allerdings nicht, warum im Beschlussvorschlag nicht stärker auf die Städte und Gemeinden eingegangen werde. Seine Fraktion rege an, die Sitzungen der Arbeitsgruppe über das Jahr hinweg zu terminieren und auch die Betroffenen selbst zur Sitzung einzuladen. Außerdem sollte das Konsenspapier im Fachausschuss behandelt werden.

 

Der Antrag sei grundsätzlich positiv zu bewerten, so 1. stv. Landrat Dr. Hans-Ulrich Klose. Solange die Landesregierung jedoch noch keine Eckpunkte festgelegt habe, sei eine Arbeitsgruppe wenig sinnvoll.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel merkte an, dass in dem Beschlussvorschlag der Antrag der CDU und FDP (aus 2010) auf einen Bericht zur Inklusion fehle. Dies sollte ergänzt werden, da der Auftrag noch zu erledigen sei.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies darauf hin, dass es sich dabei um zwei Themen (Inklusion und inklusiver Sozialraum) handele, die zwar eng zusammen stehen, aber auseinander zu halten seien. Es sei selbstverständlich, dass regelmäßig berichtet werde. Insbesondere dann, wenn beim Land weitere Entwicklungen erkennbar seien.

 

Dezernent Tillmann Lonnes machte darauf aufmerksam, dass die bisherigen Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe dem Kreistag vorgelegt worden seien. Dies werde auch in Zukunft so beibehalten. Mit der bisherigen Arbeit decke man im Wesentlichen das Geforderte ab.

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention sei geltendes Recht, durch das alle zur Umsetzung aufgefordert seien, so Kreistagsabgeordneter Martin Kresse. Strittig sei bislang nur der Schulbereich gewesen. Der Kreis müsse daher handeln.

 

Dezernet Tillmann Lonnes wies darauf hin, dass der Rechtsanspruch auf Inklusion ein staatlicher Auftrag an die Bundes- und Landesgesetzgeber sei. In NRW habe man bislang jedoch keine Schulgesetzänderung. Beim derzeitigen Schulgesetz sei problematisch, dass es nicht von Inklusion, sondern von einer differenzierten Schullandschaft (mit Förderschulen) ausgehe. Außerdem könne das Thema ‚gemeinsamer Unterricht’ nur umgesetzt werden, wenn die Städte und Gemeinden Ressourcen zur Verfügung stellen. Er betonte aber, dass es auf Ebene des Rhein-Kreises Neuss und der Städte und Gemeinden starke Bemühungen gebe, den Zielen gerecht zu werden. Hierüber habe man im Schulausschuss ausführlich berichtet.

Durch die neue Aufgabe, die auf die Städte und Gemeinden zukomme, sei es auch eine Frage des Geldes, so Dezernet Tillmann Lonnes weiter. Die Mittel seien bislang nicht in den Landeshaushalt eingestellt worden. Auch im jetzigen Koalitionsvertrag sei keine Aussage dazu getroffen worden, wie viele Mittel tatsächlich eingesetzt werden. Man müsse sich danach richten, wie die politische Führung in NRW die Inklusion ausgestalte (finanzielle Mittel, Schwerpunkte).

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink kritisierte, dass in eine lägst diskutierte Grundsatzdebatte eingestiegen werde. Man war sich einig, dass das Thema Inklusion durch alle gesellschaftlichen Ebenen beantwortet und gelöst werde müsse. Man sei auf dem richtigen Weg und die Verwaltung habe bereits ausführlich darüber berichtet. Der vorgelegte Beschlussvorschlag bilde den Konsens richtig ab und sei folgerichtig zu den bisherigen Beratungen.

 

Inklusion sei eine Generationenaufgabe, zu der jeder seinen Beitrag leisten müsse, so Kreistagsabgeordneter Hans Christian Markert. Er wolle für den Beschlussvorschlag der Verwaltung werben, aber dennoch anregen, die Betroffenen rechtzeitig in den Prozess mit einzubeziehen. Außerdem teilte er mit, dass das Land Mittel in den Haushalt einstellen werde.

 

Kreistagsabgeordnete Gertrud Servos betonte, dass Inklusion keine Frage der Finanzen, sondern eine Frage der Verteilung von Finanzen sei. Auch bedeute Inklusion mehr als nur gemeinsamer Unterricht. Abschließend wies sie darauf hin, dass es in der Vorlage „Wie können Kultur- und Freizeiteinrichtungen gestaltet werden, damit auch Menschen mit Behinderung diese nutzen können“ heißen müsste und nicht „Kultur- und Freizeiteinrichtungen für Menschen mit Behinderung“.

 

Dies sei auch so gemeint gewesen, erklärte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

 

Auf Anmerkung von Kreistagsabgeordneten Horst Fischer änderte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke den Beschlussvorschlag insofern, als dass die Worte „die Voraussetzung für“ gestrichen werden.