Beschluss:

Der Kreisausschuss beschloss einstimmig die nachstehende

 

Resolution zur stationären Palliativmedizin im Rhein-Kreis Neuss:

 

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung wird die Sicherung der palliativmedizinischen Versorgung der Bevölkerung im Rhein-Kreis Neuss noch weiter an Bedeutung zunehmen. Neben den bewährten ambulanten und ehrenamtlichen Strukturen muss auch die Versorgung im stationären Bereich sichergestellt werden.

 

Der Kreisausschuss appelliert an die Landesregierung NRW im Interesse einer ortsnahen palliativmedizinischen Versorgung der Bevölkerung im Rhein-Kreis Neuss, den Ausweis stationärer palliativmedizinischer Angebote an allen vier Akutkrankenhäusern im Rhein-Kreis Neuss im Landeskrankenhausplan vorzunehmen.

 

Der Kreisausschuss bittet auch die Landtagsabgeordneten aus dem Rhein-Kreis Neuss sich für die Verbesserung der stationären palliativmedizinischen Versorgung einzusetzen.


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass das Thema intensiv im Krankenhaus- und Sozial- und Gesundheitsausschuss diskutiert worden sei.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel bat darum, den zweiten Absatz zu streichen.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Christian Will erklärte sich grundsätzlich damit einverstanden. Allerdings sollte dann in den dritten Absatz aufgenommen werden, dass die Ausweisung stationärer palliativmedizinischer Angebote an allen „vier“ Akutkrankenhäusern erfolgen solle.

 

Hiergegen erhob sich keine Widerspruch.