Beschluss:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Erteilung der beantragten Befreiung gem. § 69 LG NRW für den neuen Parkplatz südlich Zons entsprechend dem Antrag der Stadt Dormagen vom 04.07.2008.


Protokoll:

 

Vorsitzender Lechner erklärte, dass dies der Parkplatz sei, über den man bereits seit Jahren diskutiere, und der nunmehr dorthin verlagert werde, wohin es der Beirat gewünscht habe. Insofern habe das Vorhaben Parkplatz ein glückliches Ende gefunden.

 

Er bat um Abstimmung über den Vorschlag der Verwaltung.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen