Beschluss:

1.    Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.

2.    Darüber hinaus empfiehlt er dem Kreisausschuss folgende Beschlussfassung:

Der Rhein-Kreis Neuss erkennt die Notwendigkeit an, die Stromverteilungsnetze im Rahmen der Energiewende auszubauen, um den gewandelten Herausforderungen der bundesweiten Energieerzeugung gerecht zu werden. Der Kreistag ist der Auffassung und weiß sich mit der Kreisverwaltung einig, dass alle Möglichkeiten genutzt werden sollen, die Energiewende im Konsens voranzutreiben. Der Minimierung der Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Landschaftsbild sowie die Schaffung einer weitest möglichen Akzeptanz kommt hierbei eine herausgehobene Bedeutung zu.

Der Rhein-Kreis Neuss legt allerdings Wert auf Lösungen, die die Gesundheit und das Eigentum der Bürger achten. Von den vorgelegten Planungen ist der Rhein-Kreis Neuss in erheblichem Umfang betroffen. Der vorgesehene Leitungsbau berührt insbesondere in den Ortschaften Kaarst und Neuss-Reuschenberg sowie bei Gut Lohhof, Gut Lübisrath und Gubisrath in Grevenbroich sensible Bereiche mit geringem Abstand zu bereits vorhandener Wohnbebauung.

Mögliche Gesundheitsgefahren etwa durch elektrische/ magnetische Felder sind auszuschließen, Beeinträchtigungen des Eigentums zu minimieren und gegebenenfalls auszugleichen.

Der Rhein-Kreis Neuss erhebt daher Bedenken gegen die Leitungsverlegung in der beantragten Form und fordert deshalb die weitere Prüfung der nachfolgenden Varianten:

·         Verschwenkung der Höchstspannungsfreileitung und Konzentration auf eine Trasse, die den Abstand zu der Wohnbebauung vergrößert und gleichzeitig eine Gleichstromleitung und eine Wechselstromleitung auf einem Mast ermöglicht

·         Erdverkabelung in den sensiblen Bereichen

 

 


Protokoll:

Vorsitzender Herr Boestfleisch begrüßt Herrn Spieker vom Stromnetzbetreiber Amprion GmbH und Herrn Professor Dr. Jenau von der Technischen Universität Dortmund. Herr Allgemeiner Vertreter des Landrates Steinmetz bedankt sich bei den Bürgerinitiativen, die wesentlich mit dazu beigetragen haben, die Thematik „Neubau von Höchstspannungsfreileitungen“ öffentlich bekannt zu machen. Er betont, dass einerseits die Energiewende notwendig sei, dass man andererseits aber auch die berechtigten Interessen der Bürger zu achten habe. Daher gelte es, in Problembereichen sorgsam abzuwägen. Herr Allgemeiner Vertreter des Landrates Steinmetz informiert über die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Er betont, dass der Kreis nicht unmittelbar widerspruchsberechtigt sei, da keine eigenen Grundstücke betroffen seien. Er schlägt vor, zusätzlich zum Beschlussvorschlag der Verwaltung gemeinsam einen ergänzenden Beschlussvorschlag zu erarbeiten. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung beinhalte die Kenntnisnahme der Stellungnahmen der verschiedenen Fachbehörden als Träger öffentlicher Belange.

 

Herr Spieker berichtet über den geplanten Neubau der 380 kV-Höchstspannungsfreileitung. Hauptgrund für den geplanten Neubau sei die Integration der regenerativen Energiegewinnung in das bestehende Höchstspannungsnetz. Im Rhein-Kreis Neuss seien davon insgesamt ca. 30 km Trassenlänge betroffen. Herr Spieker betont, dass für den Neubau die alte 110 kV- bzw. 220 kV-Trasse genutzt werden solle, die bereits zum Teil demontiert worden sei. Herr Spieker informiert über die Anzahl der Masten, über Fundamente, Masttypen und schließlich über die Abstände zur Wohnbebauung. Probleme gebe es diesbezüglich insbesondere in Kaarst, in Reuschenberg und in einigen Bereichen bei Grevenbroich. Herr Spieker führt aus, dass die Grenzwerte der 26. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung allerdings nicht erreicht würden. Für das elektrische Feld betrage der Grenzwert 5,0 kV/m für das magnetische Feld 100 Mikroteslar (µT). Im Rhein-Kreis Neuss würden maximal 30 µT erreicht.

Zum Thema Erdverkabelung berichtet Herr Spieker über verschiedene Nachteile. Er verweist vorrangig auf den enormen Bodeneingriff. So müsse der Boden auf einer Breite von ca. 30 bis 40 m mindestens 1,50 tief entfernt werden. Außerdem gebe es rechtliche Probleme, da nicht alle Grundeigentümer solch einen Bodeneingriff hinnähmen. Technisch und wirtschaftlich seien Erdkabel ebenfalls schlechter zu beurteilen als Freileitungen. Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Herr Markert betont, dass Einigkeit herrsche, die Grenzwerte nicht nur einzuhalten, sondern erheblich zu unterschreiten. Er bezeichnet den Stromtransport in Freileitungen als einen offenen Feldversuch ohne Technikfolgabschätzung. Herr Markert führt aus, dass bei Förderung einer dezentralen Energieerzeugung erheblich weniger Höchstspannungsfreileitungen gebaut werden müssten.

 

Vorsitzender Herr Boestfleisch schlägt an dieser Stelle vor, zunächst alle Grundsatzvorträge zu hören und erst anschließend mit der Diskussion zu beginnen.

 

Prof. Dr. Jenau referiert über die Energiewende und den geplanten Netzausbau, über elektrische und magnetische Felder, Grenzwerte, Wechsel- und Gleichstromübertragung sowie über Erdkabel und Freileitungen. Er betont, dass eine Energiewende ohne Netzausbau nicht realisierbar sei. Prof. Dr. Jenau verweist auf die Rahmenbedingungen beim Netzausbau: Versorgungssicherheit, Netzentwicklung und –stabilität, Wirtschaftlichkeit und nicht zuletzt auf die Akzeptanz. Ein Allgemeinrezept, um alle diese Rahmenbedingungen unter einen Hut zu bekommen, gebe es nicht. Es werden daher für verschiedene Regionen speziell zugeschnittene Kompromisslösungen entwickelt werden müssen.

Prof. Dr. Jenau informiert über den Netzentwicklungsplan, den die vier großen Netzbetreiber erst kürzlich vorgestellt haben. Dieser Plan beinhalte für den Netzausbau in den nächsten zehn Jahren vier Szenarien. Die Kosten belaufen sich dabei szenarienabhängig auf mindestens 19 bis maximal 27 Milliarden Euro.

Prof. Dr. Jenau vermittelt Basiswissen. So entstünden bei der Stromdurchleitung elektrische Felder, gemessen in Volt pro m sowie magnetische Felder, gemessen in µT. Während man die elektrischen Felder gut abschirmen könne, sei dies bei den magnetischen Feldern praktisch unmöglich. Er informiert über natürliche Felder, wie z. B. das Erdmagnetfeld und die UV-Strahlung, aber auch durch den Mensch verursachte Felder, z. B. durch den Einsatz von Elektrogeräten. Prof. Dr. Jenau erklärt die Vor- und Nachteile von Gleichstrom und Wechselstrom. Eine Optimierung des Stromnetzes sei nur durch eine Kombination der beiden unterschiedlichen Varianten zu erzielen. So sei z. B. der Leitungsverlust beim Gleichstrom geringer, beim Wechselstrom dagegen die Transformierbarkeit wesentlich einfacher und daher viel günstiger. Er informiert über Erdkabel, die bis dato allerdings vorrangig auf der 110 kV-Ebene eingesetzt werden.

Prof. Dr. Jenau führt im Weiteren aus, dass die magnetische Flussdichte beim Erdkabel mit der Entfernung schneller abnehme als bei der Freileitung. Prof. Dr. Jenau verweist auf die Wärmeabgabe bei Erdkabeln im Höchstspannungsbereich, sodass im Umfeld dieser Kabel der Boden austrocknen könne. Er berichtet über Erfahrungen und Versuche mit Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung, kurz HGÜ genannt. Da der Energieverlust beim Gleichstrom geringer sei als beim Wechselstrom,  könne auch mehr Gleichstrom durchgeleitet werden, was zur Senkung der Trassenanzahl beitragen könne. Kraftwerke erzeugen Wechselstrom und im Gewerbe und in den Haushalten werde ebenfalls Wechselstrom benötigt. Gleichstrom müsse daher mittels Umrichter erst sehr kostenintensiv umgewandelt werden. Daher lohne sich das Stromleiten per Gleichstrom erst ab ca. 400 bis 500 km Leitungslänge. Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

 

Herr Riemer (Gut Lohhof) vertritt die Bürgerinitiative Grevenbroich. Er berichtet, dass sich der Lohhof direkt unterhalb einer Höchstspannungsleitung befinde. Daher seien bereits in der Vergangenheit  elektromagnetische Messungen in den Wohnräumen durchgeführt worden. Das Ergebnis: 12 bis 15 µT. Herr Riemer informiert aus dem Abstanderlass NRW. In diesem Abstanderlass sei ein Vorsorgewert in Höhe von 10 µT definiert. Es handle sich dabei um eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission, die bei allen Neubauten angewendet werden solle. Die Begründung der Strahlenschutzkommission: unklare wissenschaftliche Grundlagen. Herr Riemer erwähnt, dass ab 15 µT Herzschrittmacher funktional beeinträchtigt werden können. Er führt aus, dass der Abstandserlass NRW einen Mindestabstand von 40 m zur Wohnbebauung, bzw. zu „nicht nur gelegentlich genutzten Gebäuden“ vorsehe. Nicht nur gelegentlich genutzte Gebäude seien demnach auch regelmäßig aufgesuchte Arbeitsstätten. Herr Riemer betont, dass die geplante neue Trasse zwar 70 m entfernt sei, die magnetische Feldstärke müsse allerdings zu den aktuell bereits vorhandenen 15 µT hinzugerechnet werden. Er berichtet von Untersuchungen, wonach die Kosten für eine Erdverkabelung lediglich 2 bis 3 mal so hoch lägen wie bei den Freileitungen und regt an, die Kosten der beiden Varianten für die sensiblen Bereiche im Rhein-Kreis Neuss realistisch zu ermitteln und bekannt zu machen.

Herr Riemer wünscht sich bei der Stellungnahme zur Gesundheitsfürsorge ergänzende Angaben für einige zusätzliche Bereiche, wie Gubisrath und Gut Lübisrath. Zudem fordert er für alle betroffenen Bereiche einen Immissionsnachweis. 

 

Frau Lappe spricht für die Bürgerinitiative Kaarst und informiert über die Situation in Kaarst. So sei vor ca. 30 Jahren vor ihrem Grundstück in Eigeninitative ein Schutzwall errichtet und bepflanzt worden. Dieser Schutzwall mindere die Lärmbelästigung durch die A 57 und schütze auch vor elektrischen Feldern. Direkt vor dem Schutzwall habe früher eine 110 kV-Leitung existiert. Ca. 30 bis 40 m weiter verlaufe derzeit noch eine 220 kV-Leitung, welche entfernt werden soll. Genau zwischen diesen beiden dann ehemaligen Trassen soll die neue 380 kV-Trasse verlaufen. Durch die Traversen dieses 75 m hohen Strommastes ragen die Leitungen dann noch näher an ihr Grundstück heran. Auch solle der Schutzwall abgetragen werden. Frau Lappe befürchtet neben gesundheitlichen Risiken einen Wertverlust ihres Eigentums und betont, dass dieses alles nicht mehr hinnehmbar sei.

 

Herr Traut berichtet eingangs über die Stromgewinnung im Offshore-Bereich. Er stellt heraus, dass der dort gewonnene Strom in Gleichstrom umgewandelt würde und mittels Hochspannungs- Gleichstrom- Übertragung (HGÜ-Leitung) durch das Wattenmeer und noch weiter auch über das Festland transportiert würde. Er betont, dass nicht einmal Naturschutzverbände gegen das Verlegen der HGÜ–Leitungen im Nationalpark Wattenmeer Einwände gehabt haben. Herr Traut bedauert, dass er an keiner Stelle Informationen zu den Kosten erhalten habe und vermutet daher, dass die Kosten für HGÜ-Leitungen geringer seien als oft angegeben. Im zweiten Teil seiner Präsentation berichtet Herr Traut über die Situation in Reuschenberg. So seien die Anwohner anfangs vollkommen überrascht von den Planungen gewesen. Dann sei eine Demonstration organisiert und Widerspruch gegen das Planfeststellungsverfahren und den Netzentwicklungsplan eingelegt worden. Inzwischen sei Amprion auf die Anwohner zugegangen und habe ein Verschwenken der Trasse Richtung Holzheim vorgeschlagen.

Herr Traut betont, dass es sich bei der aktuellen Trasse um keine reine 380 kV-Trasse handle sondern um eine 710 kV-Trasse, da neben der 380 kV-Leitung zusätzlich eine 220 kV- und eine weitere 110 kV-Leitung installiert seien. Er weist darauf hin, dass einige Anwohner Angst davor haben, dass ihre Kinder aufgrund der elektrischen und magnetischen Felder Leukämie bekommen können. Herr Traut berichtet von gesetzlichen Änderungen, wonach zukünftig alle neuen Trassen als Pilotprojekte einzustufen seien. Er zweifelt die genannten hohen Kosten für die Erdverkabelung an. Er spricht sich zudem für ein System aus, das die Installation von Gleichstromkabeln auf bestehende 380 kV-Wechselstromtrassen ermöglicht. Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

 

Vorsitzender Herr Boestfleisch leitet die Diskussion ein. Herr Wappenschmidt betont, dass die 380 kV-Trasse nur im Einvernehmen mit den Bürgern errichtet werden könne, insbesondere in den sensiblen Bereichen, wo eine gesundheitliche Betroffenheit nicht auszuschließen sei. Er fragt, ob zusätzlich eine Gleichstromleitung mit installiert werden könne. Herr Wappenschmidt erkundigt sich zur Erdverkabelung auf kurzen Strecken, zu optimierten Phasenbelegungen und zum Abstandserlass mit dem Vorsorgewert in Höhe von 10 µT. Frau Hugo-Wissemann spricht sich für eine Erdverkabelung im Raum Kaarst aus, da dort ein Verschwenken der Trasse räumlich nicht möglich sei. Sie könne sich dieses Erdkabel direkt im Bereich der A 57 vorstellen. Frau Hugo-Wissemann berichtet von einer Untersuchung, wonach eine Erdverkabelung auf 10 % der Gesamt-Trassenlänge zu monatlichen Mehrbelastungen in Höhe von maximal 6 Cent für eine dreiköpfige Familie führe. Herr Markert spricht sich in sensiblen Bereichen für die Verlegung von Erdkabeln aus, wo möglich mittels Hochspannungs- Gleichstrom- Übertragung (HGÜ-Leitung). Herr Markert verweist auf die Gesetzeslage in Niedersachsen, wo in sensiblen Bereichen für die betroffenen Bürger immer das System mit der geringsten Beeinträchtigung ausgewählt werde. Bei zukünftigen Planfeststellungsverfahren werde sich das Land NRW an die Vorgehensweise in  Niedersachsen halten. Herr Markert spricht sich für einen Entschädigungsfond aus, falls es zukünftig doch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den sensiblen Bereichen komme.

Herr Dr. Kalthoff verweist auf den Vorsorgewert in Schweden, der bei 0,2 µT liege. Er spricht sich aus gesundheitlichen Gründen für die Erdverkabelung aus. Herr Wolf erkundigt sich, ob Differenzmessungen gemacht würden, wobei nur das magnetische Feld der betreffenden Stromleitung bestimmt würde oder ob absolute Werte gemessen würden. Er verweist dabei auf das Erdmagnetfeld. Prof. Dr. Jenau antwortet, dass es sich beim Erdmagnetfeld um ein Gleichfeld handle und bei den technischen Feldern um Wechselfelder. Bei den Gleichfeldern liege der Grenzwert bei 21.200 µT, also in ganz anderen Dimensionen. Prof. Dr. Jenau berichtet von den Ergebnissen verschiedener Versuche. Die schnellste Reduktion magnetischer Felder sei bei der HGÜ-Leitung im Boden gemessen worden, dann folgten das Wechselstromerdkabel und zuletzt die Wechselstromfreileitung. HGÜ-Freileitungen seien bis dato noch nicht untersucht worden. Prof. Dr. Jenau verweist darauf, dass bei den Freileitungen allein der Abstand die Intensität der magnetischen Felder bestimme. Dabei müsse natürlich der Durchhang des Kabels zwischen jeweils zwei Masten genau betrachtet werden. Auf Anfrage von Frau Hugo-Wissemann erklärt Prof. Dr. Jenau, dass das Umspannen von Wechselstrom auf Gleichstrom bei kurzen Entfernungen keinen Sinn mache, weil dies viel zu teuer und der Flächenbedarf zu groß sei. Herr Spieker teilt die Bedenken nicht, die in der Diskussion zur potentiellen Gesundheitsgefährdung geäußert werden. Er wiederholt, dass die Kosten für die 380- kV Wechselstromerdverkabelung um den Faktor 7 höher seien als bei den  Freileitungen. Das eigentliche Problem seien aber nicht die Mehrkosten, sondern der erhebliche Eingriff in den Boden. Herr Spieker verweist auf aktuelle Netzengpässe und informiert, dass an der Nordsee weitere Windkraftparks geplant seien, die insgesamt zusätzliche 35 Giga Watt Strom erzeugen werden, welche wiederum transportiert werden müssen. Er betont, dass bei den Messungen der magnetischen Felder immer die absoluten, also die Gesamtwerte gemessen werden. Dies bedeute, dass bei den Messungen in den Wohngebäuden natürlich alle Emittenten mit erfasst werden. Frau Hugo-Wissemann stellt fest, dass die Belastung durch magnetische Felder in Kaarst zukünftig ansteigen werde. Herr Spieker bestätigt dieses, betont aber, dass der Vorsorgewert weiterhin unterschritten werde. Seines Erachtens würde aufgrund der räumlichen Enge in diesem Bereich eine Erdverkabelung zu keiner erheblichen Verbesserung führen. Er erklärt, dass die neuen Leitungen so installiert würden, dass gegebenenfalls zukünftig eine Wechselspannungsleitung gegen eine Gleichspannungsleitung ausgetauscht werden könne. Herr Markert fragt, ob die neuen Trassen in der Zukunft wirklich alle gebraucht würden, insbesondere wenn Bayern und Baden-Würtemberg vermehrt in die Windkraft investierten. Herr Spieker informiert, dass nicht alle Ziele aus dem Netzentwicklungsplan in den Bedarfsplan übernommen werden. Es erfolgten regelmäßige Anpassungen. Auf Anfrage von Herrn Wappenschmidt äußert sich Herr Riemer, dass die neuen Planungen im Vergleich zum Bestand für seinen Bereich keine Verbesserung bringe. Auch werde es weiterhin Gebäudeüberspannungen geben. Herr Wappenschmidt fragt, ob die Holzheimer mit der geplanten Verschwenkung einverstanden seien. Herr Traut bejaht diese Frage.

 

Herr Allgemeiner Vertreter des Landrates Steinmetz informiert über eine redaktionelle Änderung in den Unterlagen der Verwaltung. Auf Seite 7 der Sitzungsvorlage sollen die beiden letzten Sätze des 3. Absatzes gestrichen werden, da diese beiden Aussagen zur Kompensation nicht mehr auf dem aktuellen Stand seien.

Herr Wappenschmidt unterbreitet einen Beschlussvorschlag, den seine Fraktion gemeinsam mit der FDP im Vorfeld der Sitzung entworfen habe. Er betont, dass damit auch die grundsätzlichen Anregungen der anderen Fraktionen sowie der drei Bürgerinitiativen aufgegriffen würden.

 

Herr Markert, Herr Dr. Kalthoff,  Herr Allgemeiner Vertreter des Landrates Steinmetz, Frau Hugo-Wissemann, Herr Markowiak und Vorsitzender Herr Boestfleisch schließen sich dem Vorschlag an. In allen Wortbeiträgen wird darauf großen Wert gelegt, dass es sich um eine gemeinsame Resolution aller Fraktionen handle.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

jeweils einstimmig beschlossen