Beschlussempfehlung:

Der Finanzausschuss nimmt die Daten zum Finanzausgleich im Rhein-Kreis Neuss zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Landrat Petrauschke wies darauf hin, dass die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage im Jahr 2013 stark sinken werden im Vergleich zu 2012. Bemerkenswert daran ist, dass dies nicht auf einem allgemeinen Rückgang der Steuerkraft bei allen kreisangehörigen Kommunen beruht. Vielmehr erleiden drei Kommunen einen extrem starken Einbruch bei der Steuerkraft (Grevenbroich – 44,78 %, Jüchen – 33,35 %, Kaarst – 19,4 %), während bei den übrigen fünf Kommunen die Steuerkraft ungefähr gleich bleibt oder sich positiv entwickelt. Diese Verwerfungen werden sich bei der Festsetzung der Kreisumlage im Jahr 2013 bemerkbar machen und müssen bei der Haushaltsplanung berücksichtigt werden.

 

In diesem Zusammenhang wies Herr Landrat Petrauschke auf das neue Umlagengenehmigungsgesetz hin, wonach ab dem Haushaltsjahr 2013 der Umlagesatz der Kreisumlage in jedem Fall von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen ist, nicht nur wie bisher im Falle einer Erhöhung. Zudem werden dann auch die kreisangehörigen Kommunen von der Aufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens angehört.

 

Dem Protokoll wird eine Vergleichsrechnung über die Festsetzung der Kreisumlage 2012 und die Festsetzung der Kreisumlage 2013 nach den vorläufigen Umlagegrundlagen für 2013 beigefügt.

 

Dem Protokoll werden ebenfalls der Gesetzentwurf des Umlagengenehmigungsgesetzes sowie der Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beigefügt. In der so geänderten Fassung wurde das Umlagengenehmigungsgesetz verabschiedet.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.