Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für den Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Dülken - Erftwerk im Abschnitt Pkt. Noithausen - Wevelinghoven.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.