Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Dierselhuis berichtete, dass das Kreisjugendamt seit dem 01.07.2012 ein verändertes Verfahren bei versäumten Kindesvorsorgeuntersuchungen eingeführt habe. Auf Grundlage der seit dem 01.09.2008 in Kraft getretenen „Verordnung zur Datenmeldung an der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen“, habe es im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes keinen einzigen Fall von Kindeswohlgefährdung gegeben. Zum einen habe ein Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht Ende 2011 festgestellt, dass eine versäumte U-Untersuchung keine Kinderschutzaufgabe begründe und zum anderen habe das bisher angewandte und recht aufwendige Verfahren keine nennenswerte Wirksamkeit erzielen können.

 

Da ansonsten bereits ein breit gefächertes und dichtes Präventions-Netz vorhanden sei, habe man sich entschieden, den Aufwand bei versäumten Kindesvorsorgeuntersuchungen zu reduzieren und den betroffenen Eltern stattdessen ein schriftliches Beratungsangebot zu unterbreiten.

 

Herr Wappenschmidt erachtete diese Maßnahme für sinnvoll, wies jedoch darauf hin, dass die Vorsorgeuntersuchungen auch weiterhin sehr wichtig seien und man diese deshalb nicht in Frage stellen sollte.

 

Herr Klahre antwortete, dass man die Eltern auf die Wichtigkeit der Vorsorgeuntersuchungen weiterhin hinweisen werde. Bei einer fehlenden Untersuchung werden die Eltern vom Jugendamt angeschrieben.