Beschluss:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die vorgestellte Planung mit der Maßgabe zur Kenntnis, dass geeignete Alternativen für den ruhenden Verkehr mit in die Planung einbezogen werden und auf dieser Grundlage eine erneute Abstimmung mit der Stadt Korschenbroich erfolgt. Im Übrigen wird die Verwaltung beauftragt, im Anschluss hieran die Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu erstellen sowie alle notwendigen Schritte zur Realisierung der Maßnahme einzuleiten.


Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer erinnerte daran, dass diese Straßenausbaumaßnahme zuletzt am 22. Februar dieses Jahres im Rahmen der Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogrammes erörtert worden sei und zum gegenwärtigen Zeitpunkt für das Jahr 2015 gelistet werde.

Die Planung sei soweit fortgeschritten, dass eine erste fundierte Präsentation im Ausschuss erfolgen könne.

 

Dipl.-Ing. Klee erläuterte eingangs die wesentlichen ortspezifischen Eckdaten zur Ortlage Kleinenbroich und deren verkehrliche Anbindung an das übergeordnete Straßennetz. Problematisch sei, dass die Verknüpfung des Straßenzuges der K 4 mit der L 381 im Süden und der L 361 im Nordosten als innerörtliche Abkürzung genutzt werde und es hierdurch zu einer teilweisen Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf den innerörtlichen Straßenzug der K 4 komme. Wesentliches Ziel der Ausbaumaßnahme sei es daher, die innerörtliche Verkehrsführung insbesondere für Fußgänger und Radfahrer attraktiver und sicherer zu gestalten.

Das der Planung zugrunde liegende Konzept einer richtungsgetrennten Radfahrführung mittels Schutzstreifen und Querungshilfen habe man bereits in der Ortslage Glehn baulich umsetzen können.

 

Der gesamte ca. 2 km lange innerörtliche Straßenverlauf verfüge derzeit lediglich an zwei Stellen über entsprechende Fußgängerampeln. Bedingt durch die durchgehend gerade verlaufende Linienführung, den lediglich durch eine Beschilderung gekennzeichneten kombinierten Rad- Gehweg auf der Westseite im Zweirichtungsverkehr und die Vielzahl querender bzw. einmündender Gemeindestraßen bestehe heute ein tendenziell erhöhtes Unfallrisiko.

 

In der gesamten Ortslage – so die Planung - erhalte der Radfahrer künftig beidseitig durchgängige, auf der Fahrbahn markierte Schutzstreifen. Optisch werde hierbei die eigentliche Fahrbahn auf ca. 4,50 m reduziert. Hierdurch sei gewährleistet, dass der Radfahrer einen gesicherten Verkehrsraum erhalte, der – so die Erfahrungen andernorts - durch seine optische Präsenz von den motorisierten Verkehrsteilnehmern akzeptiert werde.

Soweit im Bereich der Nebenanlagen Längsparkplätze überplant würden, würden diese ebenfalls baulich angepasst und neu hergestellt.

 

Dipl.-Ing. Klee vertiefte seine Ausführungen mit einer vergleichenden Analyse möglicher Radwegvarianten (Radverkehr einseitig im Zweirichtungsverkehr, Radweg beidseitig und Radwegeführung mittel 1,50 m breiten Schutzstreifen). In der Summe aller zu betrachtender Vor- und Nachteile und unter Berücksichtigung der speziell in jüngerer Vergangenheit vorgenommenen Auswertungen stelle die hier vorgeschlagene Lösung einer Radverkehrsführung mittels beidseitiger Schutzstreifen die insgesamt tauglichste Lösungsvariante dar.

 

Dipl.-Ing. Klee beendete seine Ausführungen mit Hinweisen und Erläuterungen zur geplanten Umgestaltung des vorhandenen Kreuzungsbereiches Nordstraße/Am Hallenband/Schiefbahner Straße/Oststraße zu einer Kreisverkehrsanlage.

 

 

Ausschussvorsitzender Fischer stellte hiernach mehrere Wortmeldungen aus dem Ausschuss fest.

 

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann brachte ihr Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass der Knotenpunkt L 361/K 4 trotz dessen erwiesenen Unfallpotenzials nicht Gegenstand der vorgestellten Planung sei.

Dezernent Mankowsky erläuterte hierzu, dass die angesprochene Situation der Verwaltung bekannt sei, die Kreuzung jedoch der Baulastträgerschaft des Landesbetriebes Straßenbau unterliege und insoweit nicht in den Zuständigkeitsbereich des Kreises falle. Allerdings habe man verwaltungsseits den Landesbetrieb Straßenbau auf die Gefährdungslage aufmerksam gemacht und entsprechende Verbesserungen – insbesondere an den vorhandenen Lichtsignalanlagen – vorgeschlagen.

 

Ausschussmitglied Banse legte Wert auf die Feststellung, dass unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Platzverhältnisse ein ausreichendes Parkraumangebot erhalten bleiben müsse. Die Umgestaltung des Straßenraumes dürfe nicht zu Lasten des ruhenden Verkehrs gehen.

Ausschussmitglied Drüll brachte zum Ausdruck, dass er die Planung als solche grundsätzlich begrüße, allerdings im Detail Änderungen bzw. Ergänzungen für erforderlich halte (Verbesserung der Radwegeführung im Bereich der Unterquerung der S-Bahnstrecke, Straßenbeleuchtung auf der Nordstraße, Querschnittsgestaltung der Fahrbahn, Berücksichtigung notwendiger Parkplätze, Verzicht auf den geplanten Ausbau der Kreuzung im Bereich der Nordstraße zu einem Kreisverkehrsplatz, Einbeziehung des Knotenpunktes L 361/K 4 in die vorhandene Planung).

 

Ausschussmitglied Kluthausen pflichtete der Kritik seines Vorredners bei und bezweifelte angesichts der vorhandenen Verkehrsverhältnisse im Verlauf der Nordstraße die vermeintliche Notwendigkeit zur Umgestaltung der dortigen Kreuzung zu einer Kreisverkehrsanlage. Stattdessen sollte vielmehr der Knotenpunkt L 361/K 4 Gegenstand planerischer Überlegungen sein.

 

Dipl.-Ing. Klee reagierte auf die zuvor vorgetragene Kritik nochmals mit Hinweis auf die vorliegend nicht gegebene Zuständigkeit des Kreises, was den Knotenpunkt L 361/K 4 anbelange. Dies gelte gleichermaßen auch für die angesprochene Straßenbeleuchtung, die gleichermaßen nicht der Baulast des Kreises unterliege und damit im Rahmen dieser Ausbaumaßnahme auch nicht zuschussfähig sei.

 

Ausschussmitglied Wappenschmidt hob hervor, dass man seitens der CDU-Fraktion die Planung als solche befürworte und die verkehrlichen Ziele unterstütze. In Bezug auf die Parkraumsituation sei die vorgestellte Planung jedoch nicht problemlösend. So sehr man einerseits die angestrebte Verbesserung der verkehrlichen Situation für Radfahrer und Fußgänger befürworte, so sehr dürfe jedoch der Parkraumbedarf nicht außer Acht gelassen werden. Im Interesse der Anlieger und des ortsansässigen Einzelhandels sollte die Planung mit dem Ziel nachgebessert werden, vermehrt Parkbuchten entlang des gesamten Straßenzuges einzuplanen. Die abschließende Frage von Ausschussmitglied Wappenschmidt zur farblich hervorgehobenen Knotenpunktgestaltung mit Rotasphalt beantwortete Kreisbaudirektor Lenzen dahingehend, dass das Resultat in der Ortslage Glehn in der Tat nicht überzeuge.

Derzeit lasse das Kreistiefbauamt gutachtlich überprüfen, worauf die unzureichende Farbintensität zurückzuführen sei.

Ausschussmitglied Dorok erklärte, dass man seitens seiner Fraktion die Planung mittrage, was insbesondere auch für den geplanten Kreisverkehr im Verlauf der Nordstraße gelte.

 

Wortbeiträge der Ausschussmitglieder Hugo-Wissemann und Drüll aufgreifend sicherte Dezernent Mankowsky zu, die Verwaltung bleibe mit dem Landesbetrieb im Gespräch und werde – wie bereits zugesagt – auf eine baldige Entschärfung des dort vorhandenen Gefahrenpotentials dringen.

 

Kreisbaudirektor Lenzen erläuterte eingehend die geltenden Ausbaurichtlinien. Die früher geltenden Standards zur innerörtlichen Radverkehrsführung seien größtenteils aufgegeben worden und neuen Erkenntnissen gewichen. Unter Berücksichtigung der zu beachtenden Zwangspunkte müsse daher abgewogen werden, ob dem Fahrradverkehr oder dem ruhenden Verkehr mit seiner entsprechenden Parkraumbeanspruchung der Vorrang eingeräumt werden solle.

 

Nach weiteren Wortbeiträgen der Ausschussmitglieder Wappenschmidt und Staudinger-Napp und einer entsprechenden Beantwortung durch Dezernent Mankowsky lies Ausschussvorsitzender Fischer über den zuvor formulierten Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig