Nachtrag: 25.10.2012

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer verwies hierzu auf die nachgereichte Tischvorlage der Verwaltung vom 25.10.2012.

 

Ausschussmitglied Staudinger-Napp bedauerte, dass betroffene Kommunen wie die Stadt Meerbusch bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes kein unmittelbares Gehör fänden.

Gerade deshalb wünsche er sich eine frühzeitige und umfassende Informationen zum weiteren Fortgang der Streckenfindung zum Eisernen Rhein.

 

Auf Landesebene, so die Information von Ausschussmitglied Holler, werde in Kürze ein Unterausschuss eingesetzt, der sich weiter der Alternativtrassenführung entlang der A 52 zwischen Roermond und dem vorhandenen deutschen Schienennetz bei Mönchengladbach annehme und diese zu forcieren suche. Elementar für die weitere Entwicklung sei ungeachtet der Streckenführung eine grundsätzliche Einigung zwischen den beteiligten Staaten (Belgien, Niederlande und Bundesrepublik Deutschland).

In diesem Kontext erwähnenswert seien auch die anderen beiden Großprojekte Betuweroute (3-gleisiger Ausbau der Güterverkehrsstrecke Emmerich-Oberhausen) sowie der Rhein-Ruhr-Express (RRX zwischen Köln und Dortmund).

 

Ausschussmitglied Staudinger-Napp appellierte an die Kreisverwaltung, die Interessen und Belange der Meerbuscher Bevölkerung nicht nur beim Thema Eiserner Rhein, sondern auch im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau des Krefelder Hafens und des angedachten Konverterstandortes zu unterstützen.

Auf eine entsprechende Nachfrage von Ausschussmitglied Banse stellte Dipl.-Ing. Stiller nochmals klar, dass die vom Land favorisierte Streckenführung entlang der A 52 den geplanten Lückenschluss zwischen der deutsch- niederländischen Grenze bei Roermond bis nach Mönchengladbach darstelle. Er verdeutlichte hierbei, dass der Neubau der Schienenverkehrsstrecke zwischen Mönchengladbach-Neersen und dem Krefelder Süden ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Überlegungen sei.

 

Ausschussvorsitzender Fischer stellte fest, dass die im Tagesordnungspunkt zugrundeliegende Anfrage vom 23.10.2012 damit hinreichend beantwort war.