Beschluss:

Bei der Planung der Leitungskorridore für die Gleichstromübertragung vom Norden in den Süden Deutschlands ist eine weitgehende Festlegung durch die Netzagentur des Bundes und der für NRW als Betreiber ausgewählten Firma Amprion erfolgt.

 

So wurde u. a. die Umspannstation Meerbusch/Osterath als Knotenpunkt für die weitere Stromverteilung in andere Regionen und als Standort für einen Doppelkonverter ausgewiesen.

 

Der Rhein-Kreis Neuss hält diesen Standort am Rande der Wohnbebauung für die geplante Konverteranlage für ungeeignet und lehnt sie ab.

 

Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die örtlichen Gegebenheiten bei der Planung der Leitungskorridore für die Gleichstromübertragung vom Norden in den Süden Deutschlands zu berücksichtigen, und die frühzeitige und umfassende Beteiligung der kommunalen Gebietskörperschaften und der betroffenen Bürger im Verfahren sicherzustellen.

 

Die Bundesnetzagentur und Amprion werden aufgefordert, für ihren Vorschlag eine Alternativplanung zu erarbeiten, und den kommunalen Gremien zur Beratung und Abstimmung vorzutragen. 

 

 


Protokoll:

Herr Dr. Braun informiert, dass die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) von der Nordsee bis nach Baden-Württemberg inzwischen von der Bundesnetzagentur als vordringlich für die Energiewende eingestuft worden sei. Dazu gehöre auch der Bau eines Konverters im Bereich der Rhein-Ruhrschiene. Herr Dr. Braun berichtet, dass in einem nächsten Schritt diese als vordringlich eingestuften Projekte in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden und dann erst einen gesetzlichen Status erhalten.

 

Herr Dr. Braun spricht von einem enormen Zeitdruck und einer sehr ambitionierten Terminplanung. So werden im Jahre 2019 in Süddeutschland drei Kernkraftwerke abgeschaltet. Darum müsse bis 2019 sichergestellt sein, dass in der Region der Rhein-Ruhrschiene konventionell hergestellter Strom bis nach Süddeutschland transportiert werden könne. Dies werde vor allem dann nötig sein, wenn die in Süddeutschland erzeugte erneuerbare Energie etwa im Winter oder in den Abendstunden nur eingeschränkt zur Verfügung stehe. Herr Dr. Braun betont, dass alleine für Bau und Probebetrieb der HGÜ vier Jahre benötigt werden. Für die Detailplanung und die Genehmigungsverfahren müssen weitere zwei Jahre veranschlagt werden.

 

Herr Dr. Braun informiert über den Planungsprozess, welcher mit verschiedenen  Kraftwerkszenarien begonnen habe. Die Hauptfragestellung dabei: Wo wird zukünftig wann wie viel Strom eingespeist? Wie viel Windeenergie kommt von der Nordsee, wie viel Sonnenenergie aus Süddeutschland? Mit Hilfe dieser Szenarien sei dann ein Netzentwicklungsplan aufgestellt worden, der sich alleine mit technischen Aspekten beschäftige. In solchen Netzentwicklungsplänen werden also weitere wichtige Aspekte wie der Umweltschutz oder lokale Gegebenheiten nicht weiter betrachtet. Herr Dr. Braun stellt heraus, dass der von der Bundesregierung zu beschließende Bundesbedarfsplan die Basis der weiteren Arbeiten von Amprion darstelle. Die nächsten planerischen Schritte seien die Bundesfachplanung/Trassenplanung und das Planfeststellungsverfahren. Diese  Planungsphasen sollen in den nächsten beiden Jahren durchgeführt werden. Dann werden auch der bis dato noch nicht betrachtete Umweltschutz und die lokalen Gegebenheiten mit in die Planung einfließen. Herr Dr. Braun betont, dass auch erst in dieser Phase der genaue Standort des Konverters festgelegt werde. Er ergänzt, dass es sich bei den aktuell durchgeführten Arbeiten am Stromnetz um Arbeiten im Rahmen des Energieleitungsausbaugesetzes (Enlag) handle. Diese Arbeiten werden im Netzentwicklungsplan bereits als notwendige Grundlagenarbeiten, d. h. als realisiert angesehen und seien auch unabhängig vom Bau einer Konverteranlage vonnöten.

 

Herr Dr. Braun verweist auf verschiedene Nutzungsszenarien. So müsse in windreichen Perioden Strom aus den Windparks von der Nordsee bis nach Süddeutschland geleitet werden oder in sonnenreichen Perioden Sonnenenergie aus Süddeutschland bis in die hiesige Region. Nach dem Erneuerbaren Energiegesetz (EEG) habe die Einspeisung von erneuerbarer Energie in das Stromnetz Vorrang. In wind- und sonnenarmen Zeiten müsse dann wiederum konventionell erzeugter Strom aus der Rhein-Ruhrschiene bis in den süddeutschen Raum geleitet werden.

 

Herr Dr. Braun informiert, dass es aus rein netztechnischer Sicht betrachtet am günstigsten, aber nicht unbedingt vonnöten sei, einen Konverterstandort direkt neben einer bereits existierenden Umspannanlage zu platzieren. Die hiesige Region biete zudem den Vorteil, dass sie in einem Stromlastzentrum liege. Auch befinde sich hier ungefähr der Mittelpunkt zwischen Nordsee und Baden-Württemberg.

 

Herr Dr. Braun stellt die Größenordnung der Konverteranlage vor. So werde eine Fläche von 100.000 m2 benötigt, davon werden etwa 20 % bebaut. Die restlichen 80.000 m2 werden mit weiteren elektrischen Einrichtungen bestückt, wie man sie optisch von den Umspannungsanlagen her kenne. Herr Dr. Braun betont, dass alle Gebäude niedriger als 20 m Höhe sein werden und die Geräuschimmissionen dem der aktuellen Umspannanlage entsprechen.

 

Herr Dr. Braun schließt mit den Worten, dass noch keine Fakten geschaffen worden seien, es sich bis dato bei den Planungen in Osterath nur um Vorüberlegungen handle.

 

Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Vorsitzender Herr Boestfleisch fragt nach, ob ein Zusammenhang zwischen der geplanten 380 kV Wechselstromleitung von Osterath nach Rommerskirchen und der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) von Emden nach Phillipsburg bestehe. Herr Dr. Braun verneint dies. Selbst wenn der Konverter in einer ganz anderen Region gebaut würde, müsse diese 380 kV-Leitung von Osterath nach Rommerskirchen installiert werden. Herr Wappenschmidt möchte eine Bestätigung, dass die Konverteranlage nicht zwingend neben einer Umspannanlage gebaut werden müsse. Herr Dr. Braun führt aus, dass dem so sei. Herr Wappenschmidt fragt des Weiteren, wer an den angekündigten Diskussionen beteiligt werden solle, wenn denn die HGÜ inklusive des Konverters in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werde. Schließlich erkundigt sich Herr Wappenschmidt, welche Arbeiten aktuell im Bereich der Umspannanlage getätigt werden. Herr Dr. Braun antwortet, dass nordwestlich der Umspannungsanlage Osterath ein Leitungszug erweitert werde, für den Rodungsarbeiten durchgeführt werden. Für diese Erweiterung und für die geplante 380 kV Leitung nach Rommerskirchen werden auf dem Gelände des Umspannungswerkes zurzeit Änderungen an Regeleinheiten, Schaltungen und Transformatoren vorgenommen. Die Bundesnetzagentur als Verfahrensführer werde in den jeweiligen Verfahren entscheiden, wie und mit wem die Diskussionen und Beteiligungen zu führen seien. Herr Dr. Braun sagt, dass er dem nicht vorgreifen wolle.

 

Vorsitzender Herr Boestfleisch fasst zusammen, dass der Standort Osterath für den benötigten Konverter nicht alternativlos sei. Herr Dr. Braun bestätigt dies, fügt aber hinzu, dass es sich aus rein technischer Sicht betrachtet um den besten Standort handle.

 

Frau Hugo-Wissemann fragt nach, warum Osterath denn rein technisch gesehen der ideale Standort sei. Herr Dr. Braun sagt, dass es wegen der erheblichen Strommengen, die aus dem Konverter abfließen werden, wichtig sei, diese auf mehrere Leitungszüge verteilen zu können. Diese Netzinfrastruktur sei in Osterath vorhanden, Osterath sei entsprechend ein starker Knotenpunkt.

 

Frau Hugo-Wissemann erkundigt sich, ob es in Osterath Möglichkeiten gebe, mit dem Konverter etwas weiter von der Wohnbebauung weg zu rücken. Herr Dr. Braun betont, dass man den Konverter einige 100 m weg von der Wohnbebauung platzieren könne. Herr Wappenschmidt erkundigt sich zu den Immissionen. Herr Dr. Braun antwortet, dass die elektrischen Felder weitgehend von den Wänden der Konvektorhalle abgeschirmt werden. Er fügt hinzu, dass es natürlich während der 2-jährigen Bauzeit Baustellenverkehr geben werde.

 

Auf Anfrage  von Herrn Fischer erklärt Herr Dr. Braun, dass in Osterath ebenfalls der angelieferte Gleichstrom von der Nordsee in Wechselstrom umgewandelt werden solle, damit die Verbraucher hier im Rhein-Ruhrgebiet den Strom überhaupt nutzen können. Herr Popien fragt, ob es sich bei der HGÜ-Technik um eine gesicherte Technik handle. Herr Dr. Braun erklärt, dass die HGÜ-Technik mittlerweile 100 Jahre alt sei und als gesichert bezeichnet werden könne. Herr Popien, Vorsitzender Herr Boestfleisch, Frau Hugo-Wissemann, Herr Dr. Braun und Herr Rappl diskutieren, ob für die HGÜ zusätzliche Korridore, Masten und Leitungen gebraucht würden. Herr Dr. Braun antwortet, dass für den Bereich von Osterath nach Süden bereits bestehende Leitungen genutzt werden können. Herr Rappl ergänzt, dass in den bisherigen Planfeststellungsverfahren die HGÜ noch nicht berücksichtigt worden sei, da erst seit ungefähr einem Jahr klar sei, dass die HGÜ-Technik für die Energiewende unbedingt gebraucht werde.

 

Vorsitzender Herr Boestfleisch fragt, warum die HGÜ zuerst von Osterath nach Süden installiert werden solle, die HGÜ von der Nordsee bis in die hiesige Region erst später. Herr Dr. Braun antwortet, dass die Netzverstärkung nach Süden bereits vorhanden sei, demnach die Umnutzung bestehender Netze relativ schnell realisiert werden könne. Für die Neubaumaßnahmen im nördlichen Bereich Richtung Nordsee benötige man dagegen mehr Zeit. Vorsitzender Herr Boestfleisch fragt, ob der Konverter auch im Bereich eines Braunkohlekraftwerkes gebaut werden könne. Herr Dr. Braun antwortet mit einem Ja, allerdings müssen dort die technischen Voraussetzungen vorhanden sein bzw. geschaffen werden können.

 

Herr Traut betont, wie wichtig es sei, dass es Bürgerinitiativen gebe, da ansonsten zu wenige Informationen in die Öffentlichkeit gelangten. Herr Geroneit erkundigt sich, bis wann der Standort des Konverters festgelegt sein müsse. Herr Dr. Braun sagt, dass mit dem Bau 2015 begonnen werden müsse, damit der Gleichstrom 2019 nach Süden fließen könne. Vor 2015 werden allerdings die Detailplanung und die Genehmigungsverfahren durchgeführt werden müssen, mit der Standortangabe des Konverters. Auf Anfrage von Frau Hugo-Wissemann führt Herr Dr. Braun aus, dass für die HGÜ inklusive der Konverterstation ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden müsse.

 

Herr Wappenschmidt, Herr Fischer, Vorsitzender Herr Boestfleisch, Frau Hugo-Wissemann, Herr Popien, Herr Geroneit und Herr Schmitz diskutieren die gemeinsame Resolution der CDU und FDP (Anlage 2), den Ergänzungsantrag der SPD (Anlage 3) und die weitere Vorgehensweise. Herr Fischer bemängelt, dass kein Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen zugegen sei und folglich nicht an der Diskussion für eine gemeinsame Resolution beteiligt werden könne. Die SPD wolle die Resolution auch deshalb in den Kreistag verweisen. Frau Hugo-Wissemann ergänzt, dass die Begründung in der Resolution ausführlicher formuliert werden solle. Frau Hugo-Wissemann und Herr Fischer fügen hinzu, dass eine im Kreistag beschlossene Resolution dieser auch mehr Gewicht verleihe. Herr Wappenschmidt plädiert dafür, die Resolution zunächst im Planungs- und Umweltausschuss zu beschließen und mit diesem Beschluss dann in den Kreistag zu gehen.

 

Herr Mankowsky stellt fest, dass es keinen Dissens in der Sache selber gebe und macht einen Vermittlungsvorschlag. Die Resolution von CDU und FDP könne im Planungs- und Umweltausschuss zunächst als Grundlage für eine dann im Kreistag von allen Fraktionen getragenen ggfs. anders formulierten oder erweiterten Resolution beschlossen werden.

 

Frau Hugo-Wissemann beantragt eine fünfminütige Sitzungsunterbrechung.

 

Herr Wappenschmidt und Frau Hugo-Wissemann machen Formulierungsvorschläge. Da jedoch kein Einvernehmen erzielt werden kann, lässt Vorsitzender Herr Boestfleisch über die Resolution von CDU und  FDP abstimmen, deren Formulierung an einer Stelle geändert wird.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen bei 6 Enthaltungen