Protokoll:

Herr Mankowsky informiert, dass das Land NRW plane, den Abfall zukünftig wieder den Entsorgungsanlagen verbindlich zuzuweisen. Der Rhein-Kreis Neuss vertrete jedoch die Auffassung, dass diese Zuweisungen abfallwirtschaftlich nicht notwendig seien. So gebe es auch auf lange Sicht betrachtet, in NRW deutliche Überkapazitäten bei den Abfallverbrennungsanlagen. Herr Mankowsky erinnert daran, dass die vertraglichen Bindungen des Kreises im Bereich der Abfallwirtschaft am 31.12. 2016 enden. Er betont, dass eine verbindliche Zuweisung zu Entsorgungsanlagen die Neugestaltung der zukünftigen Entsorgungswege sowie eine Ausschreibung der Entsorgungsleistungen verhindere. Der Gestaltungsspielraum und die Verhandlungsposition des Kreises würden erheblich geschwächt.

Herr Wappenschmidt spricht sich ebenfalls entschieden gegen eine verbindliche Zuweisung zu Entsorgungsanlagen aus. Vorsitzender Herr Boestfleisch fasst zusammen, dass dies die Auffassung des gesamten Ausschusses sei.