Protokoll:

Im Zusammenhang mit dem ‚Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und zur Änderung weitere kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften’ sei beabsichtigt die §§ 10 und 11 der Hauptsatzung im kommenden Kreistag zu ändern, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Dabei soll auch der Ersatz des Verdienstausfalls angepasst werden (Regelstundensatz: 10 €, Höchststundensatz: 20 €).