Beschluss:

  1. Der Kreistag stellt gemäß § 95 Abs. 1 und § 96 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2011 in der Fassung vom 14.11.2012, die der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses und der Rechnungsprüfung zugrunde lag, fest.
  2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 9.173.115,47 € wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen.
  3. Die Kreistagsmitglieder sprechen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW dem Landrat für das Haushaltsjahr 2011 uneingeschränkt Entlastung aus.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig