Beschluss:

1.    Der Kreistag beschloss einstimmig gem. § 41 KrO NRW für die XV. Wahlperiode folgende freiwillige Ausschüsse zu bilden:

 

1.     Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz

2.     Finanzausschuss

3.     Liegenschaftsausschuss

4.     Kulturausschuss

5.     Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss

6.     Personalausschuss

7.     Planungs- und Umweltausschuss

8.     Sozial- und Gesundheitsausschuss

9.     Sportausschuss

 

2.    Der Kreistag beschloss einstimmig für die XV. Wahlperiode folgende freiwillige Gremien zu bilden:

1.     Partnerschaftskomitee Europäische Nachbarn

2.     Grundwasserkommission

 

3.    Der Kreistag beschloss einstimmig, dass

a.    dem Personalausschuss nur Kreistagsmitglieder und

b.    dem Finanzausschuss nur Kreistagsabgeordnete als ordentliche Mitglieder und sachkundige Bürger nur im Ausnahmefall als Stellvertreter

angehören können.


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass an dieser Stelle entschieden werde, welche Ausschüsse es geben soll und welche Besonderheiten bei der Zusammensetzung gelten sollen.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink beantragte zu beschließen, dass in den Finanz- und Personalausschuss nur Kreistagsabgeordnete entsandt werden können.

 

Kreistagsabgeordnete Jürgen Güsgen und Hans-Wilhelm Grütjen wiesen darauf hin, dass es für kleine Fraktionen bzw. Gruppen schwierig sei, so insbesondere die Funktion der Stellvertreter zu besetzen. Kreistagsabgeordneter Jürgen Güsgen schlug vor die Beschränkung nur hinsichtlich der ordentlichen Mitglieder zu beschließen.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gerd Ammermann erklärte, dass man sich mit dieser gelockerten Beschränkung beim Finanzausschuss einverstanden erklären könne. Beim Personalausschuss, dem eine besondere Bedeutung zu kommt, sei jedoch sinnvoll, die Beschränkung sowohl auf ordentliche, als auch auf stellvertretende Mitglieder zu beziehen.