Beschluss:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen zustimmend zur Kenntnis.

Im Sinne des § 19 KiBiz bildet dies die Grundlage der Jugendhilfeplanung, in deren Rahmen die Verwaltung beauftragt wird, Gruppenformen und Betreuungszeiten festzusetzen.

Darüber hinaus wird das Jugendamt beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit der Stadt Korschenbroich und den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen sowie den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den im Bedarfsplan dargestellten Ausbau der Plätze für Kinder U3 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung, vorbehaltlich der Beteiligung des Landes im Sinne des § 21 Abs. 8 KiBiz.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die im Bedarfsplan dargestellte Unterversorgung im Bereich der Kinder über 3 Jahre zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung

 

Ø   mit der Stadt Korschenbroich Planungs- und Umsetzungsgespräche über die Einrichtung von insgesamt zwei Kindergartengruppen (ab 3 Jahre), jeweils eine in Kleinenbroich und eine im Bereich Korschenbroich / Herrenshoff, zu führen

 

Ø   sowie mit der Gemeinde Jüchen entsprechende Planungs- und Umsetzungsgespräche für die Errichtung einer Zwei-Gruppen Einrichtung für Kinder von 2 bis 6 Jahren zu führen.

 


Protokoll:

Herr Berheide stellte die Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen für Kinder anhand einer Power Point Präsentation vor (Anlage 2). Auf Nachfrage von Herrn Wappenschmidt teilte Herr Berheide mit, dass aktuell nur für Korschenbroich konkrete Bedarfszahlen für das Kindergartenjahr 2013/2014 vorlägen. Er sei sich jedoch sicher, dass man auch in Jüchen und Rommerskirchen den Bedarf decken könne.


Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig: