Beschluss:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den vorgelegten Finanzrahmen der Jugendhilfe für das Jahr 2013 zur Kenntnis.

Der Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt den vorgelegten Haushaltsentwurf -unter Vorbehalt der noch anstehenden Haushaltsklausuren- zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss.

 


Protokoll:

Herr Lonnes erläuterte die Jugendhilfeausgaben 2013 und wies die Mitglieder des Kreisjugendhilfeausschuss darauf hin, dass im Vorfeld Haushaltsberatungen mit den Bürgermeistern von Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen stattgefunden haben. Zusätzliche Kosten habe es im Bereich der Jugendhilfe und im KiTa-Bereich gegeben, wie sich dies aus der Veränderungsliste zum Haushalt ergibt. Leider habe es sich nicht vermeiden lassen, die Jugendamtsumlage zu erhöhen. Die Stadt Korschenbroich und die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen werden hierüber schriftlich informiert. Insgesamt habe es vor allem im Bereich der Hilfen zur Erziehung und im Bereich der Kindertagesstätten Erhöhungen der Zahlungen gegeben. Das Betreuungs- und Elterngeld sei komplett aus Bundesmitteln finanziert. Für die umfassende Beratung über den Haushaltsentwurf wies Herr Lonnes auf den Finanzausschuss hin.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kresse antwortete Herr Lonnes, dass es sich bei den rechtlichen Betreuungen Volljähriger (Betreuungsstelle) um eine Pflichtaufgabe handele und die Verwaltung somit gar nicht die Möglichkeit habe, Betreuungen abzulehnen. Jedoch gebe es neben der Betreuungsstelle auch noch weitere Möglichkeiten rechtliche Betreuungen in Anspruch zu nehmen und auch die entstandenen Aufwendungen können zumindest teilweise aus dem Einkommen und dem Vermögen der betreuten Personen erstattet werden.

 

Herr Beeg ergänzte, dass die Betreuungsstelle nur subsidiär tätig werde. Die Betreuungen werden nur übernommen, wenn sich kein ehrenamtlicher bzw. Berufsbetreuer finden lasse. Insoweit übernehme das Jugendamt eine Garantiefunktion.

Aktuell habe man in der Tat weniger Betreuungen, jedoch werde sich dies,  auf Grund einer Neuausrichtung des Betreuungswesens, wieder ändern. Zukünftig sei wieder mit Mehrkosten zu rechnen.

 

Herr Bernards erkundigte sich über die Rückholquote im Bereich des Unterhaltsvorschuss. Frau Schmitz-Doering antwortete, dass diese bei ca. 24 % und somit über dem Landesdurchschnitt liege.

 

Herr Wappenschmidt schlug vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung um den Passus "„unter Vorbehalt der Haushaltsklausuren“ zu erweitern.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste daraufhin einstimmig den folgenden Beschluss: