Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Lonnes verwies zu diesem Tagesordnungspunkt zunächst auf die Sitzungsvorlage „Eckpunkte des deutschen Vereins für einen inklusiven Sozialraum“ und gab das Wort anschließend an Herrn Kresse weiter, der über die Fachtagung „Inklusion für Kinder von 0 bis 6 Jahre“ berichtete. Er führte aus, dass für die erfolgreiche Gestaltung des inklusiven Sozialraums die Zusammenarbeit zwischen Sozial- und Jugendamt von entscheidender Bedeutung sei und man diesbezüglich vor einer großen Herausforderung stehe.

 

Herr Lonnes merkte an, dass die Inklusion im Bereich der Kinder zwischen 0 und 6 Jahren, insbesondere in den Kindertagesstätten, bereits gut funktioniere. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Trägern und dem Kreisjugendamt sei es möglich die Integration und Inklusion der Kinder sehr individuell und anhand der jeweiligen Bedarfslagen zu fördern und umzusetzen. Leider sei es dabei jedoch nicht immer möglich den Eltern längere Fahrtzeiten zu ersparen und auch der finanzielle Spielraum müsse beachtet werden. Er erschwere im Einzelfall die Umsetzung der Maßnahmen.

 

Herr Berheide ergänzte, dass man in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen dennoch versuche, eine ortsnahe Betreuung anzubieten. In Korschenbroich existieren insgesamt 5 integrative Gruppen in 4 Einrichtungen, so dass hier eine wohnortnahe Versorgung gewährleistet sei. Außerdem seien zwei Einzelintegrationen in eine Regelgruppe gut gelungen. In Jüchen gebe es zwei integrative Gruppen und in Rommerskirchen eine. Das Angebot sei zwar insgesamt als ausreichend zu betrachten, jedoch müssen auch die Eltern mit in die Verantwortung gezogen werden. Auch Herr Berheide teilte die Einschätzung, dass es sich bei der Inklusion um eine große Herausforderung handele.

 

Frau Schauwinhold bemerkte, dass das Kreisjugendamt die praktische Umsetzung der Inklusion genau im Auge behalten müsse. Es sei auch wichtig die bisher geschaffenen integrativen Gruppen weiter aufrecht zu erhalten.

 

Herr Paschke teilte abschließend mit, dass der Gesetzgeber gefordert sei klare Regelungen, auch hinsichtlich der Finanzierung der Inklusion, zu schaffen. Auch die Gesellschaft als Ganzes sei gefordert um den Prozess der Inklusion weiter vorantreiben zu können.