Beschluss:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Berheide berichtete über den Antrag der CDU- und FDP-Fraktion hinsichtlich der Möglichkeiten und Grenzen einer Flexibilisierung der Randzeitenbetreuung in den Kindertagestätten.

 

Zur ersten Frage aus dem Antrag erläuterte Herr Berheide, dass die frühe Entscheidung der Eltern über den Umfang der Betreuungszeiten der Kinder auf Grund der Vorgaben des Landesjugendamtes erforderlich sei, da sich daraus die Finanzierungsgrundlage ergebe. Im Einzelfall sei es aber trotzdem möglich, diese Entscheidung im Nachhinein nochmals abzuändern.

 

Zum zweiten Punkt führte Herr Berheide aus, dass Öffnungszeiten der Kindertagesstätten tatsächlich nicht immer ausreichend seien, um individuelle Bedarfslagen zu decken. Für diese Familien gebe es aber immer noch die Möglichkeit, dies durch die Angebote der Kindertagespflege zu decken, was in der Praxis auch gut funktioniere. Auf Grund der Vielzahl der unterschiedlichen Bedarfslagen, ließen sich Probleme jedoch auch nicht gänzlich ausschließen.

In den Ferienzeiten vertreten sich die Kindertagesstätten untereinander und auch die Übergangszeit zwischen dem letzten Kita-Jahr und dem Grundschulbesuch lasse sich zum Beispiel durch die Offenen Ganztagsschulen und teilweise auch durch die Kindertagestätten selber, auffangen.

 

Frau Schauwinhold bestätigte den Einsatz der OGS für die Übergangszeit. Dies hätte für die Kinder auch den Vorteil die Schule bereits im Vorfeld und ohne Druck kennen zu lernen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wappenschmidt sicherte Herr Lonnes zu, dass man bezüglich der Ausweitung der Randzeitenbetreuung nochmals das Gespräch mit den Leiterinnen der Kindertagestätten suchen werde, um nach Möglichkeit die Flexibilisierung der Betreuungszeiten auszuweiten. Die Verwaltung werde im Jugendhilfeausschuss über die Ergebnisse der Gespräche berichten.