Beschluss:

Beschluss Nr.: 2 :

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen, wie sich die rettungsdienstliche Versorgung der Gemeinde Rommerskirchen unter Beachtung der einschlägigen Hilfsfristen nach der Verlegung des zur Zeit in Grevenbroich-Neurath stationierten Rettungswagens nach Grevenbroich-Frimmersdorf/Neurath sicherstellen lässt.

 

 


Protokoll:

Herr Klein legte dar, dass die Verwaltung die vom Kreistag am 30.03.2011 im rettungsdienstlichen Bedarfsplan 2010 gefassten Beschlüsse zum 01.01.2012 umgesetzt habe. In der Gemeinde Rommerskirchen sei dadurch die rettungsdienstliche Versorgung wieder auf dem Stand der Technik. Durch die Verlagerung eines Rettungswagens vom Standort Grevenbroich-Krankenhaus zum Standort Grevenbroich-Neurath mit Wirkung ab dem 01.07.2012 sei die rettungsdienstliche Versorgung in Grevenbroich und Rommerskirchen weiter optimiert worden.

 

Herr Mertens führte aus, dass der Status quo der rettungsdienstlichen Versorgung für die Gemeinde Rommerskirchen gut sei, äußerte jedoch die Befürchtung, dass eine Verlagerung des Rettungswagens ab 2014 nach Frimmersdorf diese Versorgung gefährde.

 

Herr Graul betonte, dass die rettungsdienstliche Versorgung der Gemeinde Rommerskirchen nicht vernachlässigt werde, es sei vielmehr ein konstanter Dialog zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und den Gemeindevertretern der Gemeinde Rommerskirchen abgesprochen worden, um die Situation bewerten zu können.

 

Herr Mertens beantragte, die Versorgung der Gemeinde Rommerskirchen im Vorgriff auf die geplante Verlagerung des Rettungswagens zu bewerten.

 

Nach vertiefender Diskussion fasste der Ausschuss bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung den nachfolgenden Beschluss.


 


Abstimmungsergebnis:

2 Gegenstimmen, 1 Enthaltung