Beschlus:

1.  Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bekennt sich zu einer inklusiven Beschulung. Hierzu ist im Kreisgebiet das im Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention vorgesehene Wahlrecht zum Besuch einer Förderschule oder einer allgemeinbildenden Schule für Kinder mit Behinderung umzusetzen. Deshalb ist nach den Vorgaben des Landesgesetzgebers ein differenziertes Förderschulsystem im Kreisgebiet zu sichern und fortzuentwickeln.

2.  Die Landesregierung und der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen werden nach der erneuten Aufschiebung der Einbringung eines Entwurfes zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz gebeten, zum 1. August 2014 diejenigen gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die schulische Inklusion zu schaffen, die erforderlich sind, damit sowohl für die Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung als auch für diejenigen ohne eine Behinderung ein verlässlicher Unterricht am selbst gewählten Förder- bzw. Schulort gewährleistet werden kann.

3.  Die Landesregierung und der Landtag werden weiterhin gebeten, nach Maßgabe des in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzips anzuerkennen, dass die Inklusion für die kommunalen Gebietskörperschaften eine neue kommunale Aufgabe darstellt, deren Umsetzung eine finanzielle Beteiligung des Landes fordert.

4.  Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss wird gebeten, sich mit den Anliegen des Kreistages an die Landesregierung und den Landtag von Nordrhein-Westfalen zu wenden.

 

 


Protokoll:

Auf Nachfrage von kreistagsabgeordneten Carsten Thiel bestätigte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, dass es das Ziel des Rhein-Kreises Neuss sei, grundsätzlich das Wahlrecht der Eltern für Förder- bzw. Regelschulen zu gewährleisten.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer verwies auf die umfangreiche Stellungnahme seiner Fraktion, die mit der Niederschrift zum Schulausschuss versandt worden sei.


Abstimmungsergebnis:

43 Ja-Stimmen (CDU, FDP; ULLi, Zentrum, KTA Schöppe, LR)

22 Gegenstimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

3 Enthaltungen (UWG/Die Aktive)